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Interne Stellenausschreibung Absage

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MoinMoin:

--- Zitat von: Daywalker99 am 02.07.2024 11:13 ---
--- Zitat von: troubleshooting am 02.07.2024 11:08 ---War da kein Personalrat dabei? Wenn ja, den mal ansprechen. Der "Abteilungsleiter" hat üblicherweise ein Veto, was er in deinem Fall wohl offensichtlich genutzt hat. Zu den Gründen und der Vorgehensweise .... nunja.

Daher kann ich nur raten, dass du dich wegbewirbst, da man dich offensichtlich klein halten will. Und, in Bezug auf die "Nebenbei-Unterstützung" solltest du dir überlegen, ob du die noch machst? Wenn du z.B. mit deinem eigentlichen Job voll ausgelastet bist, bietet sich eine Überlastungsanzeige an.

--- End quote ---

Das mal vom Anwalt prüfen lassen würde nichts bringen?

--- End quote ---
Was prüfen lassen?
Das die Vorgaben die man im VG erfüllen muss sachgerecht waren?

Du hast die (vielleicht künstlich hohen) Vorgaben im Auswahlverfahren nicht erfüllt, päng.

MoinMoin:
"Als dann die Stelle intern Ausgeschrieben wurde, hat man dem Sachbearbeiter sowie dem alten Sachbearbeiter verboten mir Infos zur Stelle zu geben damit ich mich nicht auf das Auswahlverfahren vorbereiten kann."

das da kann dein VO als: Maßnahme zur Wahrung von Chancengleichheit begründen.

"Außerdem gab es die Aussage vom Dienststellenleiter: den möchte ich hier nicht haben da er keine Verwaltung gelernt hat. Die ausgeschrieben Stelle hatte KEINE Must have Vorraussetzungen, sondern nur „Wünschenswert“."

Das da ist natürlich formal gelogen, denn dann hätte man mit der Voraussetzung ausschreiben müssen. Inwieweit da der VO bei der Entscheidung nice to have not must have beteiligt war, wissen wir nicht, sicherlich wird er es jetzt fordern, um dich fern zuhalten.

"So bin ich dann zum Auswahlverfahren im dem es natürlich nur fragen gab die man eigentlich nur Beantworten kann mit Insider wissen. Keine einzige Frage mit Dingen die ich beim aushelfen dort Bearbeitet habe."
Ob insider, oder jemand mit Verwaltungsausbildung, sei mal dahingestellt.
Aber der Fragenkatalog dürfte sachgerecht gewesen sein.

clarion:
Ich würde mit dem PR reden, vielleicht  haben die noch Hintergrundinformationen, die Du beim nächsten Mal berücksichtigen kannst.

Dagegen vorgehen würde ich aber nicht. Das beste was Du erreichen könntest,  ist dass das Auswahlverfahren wiederholt wird. Dann wird man Dich ein zweites Mal unter Beachtung der Gerichtsvorgaben rauskegeln.

Ich würde mich entweder anderswo umsehen, oder einfach eine andere gute Gelegenheit beim derzeitigen Arbeitgeber abwarten.

DoB:

--- Zitat von: Daywalker99 am 02.07.2024 11:13 ---Das mal vom Anwalt prüfen lassen würde nichts bringen?

--- End quote ---

Falls du auf eine Konkurentenklage hinaus willst, dann nein. Du hast ja selbst geschrieben das du der einzige Bewerber warst und es zum Auswahlverfahren kam, welches auch durchgeführt und abgeschlossen wurde.

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