Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[SH] Urkunde eines höheren Amtes erhalten
Mark87:
Hallo, ich wurde am Montag mit Wirkung zum 01.08 als Regierungsinspektorin auf Lebenszeit verbeamtet. Allerdings war ich bislang Regierungsobersekretärin und gehe von einem Fehler aus. Ich würde nun aber schon ernannt. Wie sieht das rechtlich aus? Bin ich nun trotz fehlender Voraussetzung Regierungsinspektorin oder kann das wieder rückgängig gemacht werden?
flip:
Die Ernennung eines Beamten ist nichtig, wenn er nicht die für seine Laufbahn vorgeschriebene Vorbildung besitzt.
Das muss nicht zurückgenommen werden, sondern ist von vorneherein ungültig.
Falls du zur Beförderung anstehst: diese gilt erst ab persönlicher Entgegennahme der Urkunde.
Da wäre jetzt Eile geboten.
Mark87:
Wo steht das denn? Im Beamtenstatusgesetz finde ich nichts zur Nichtigkeit bei fehlender Befähigung.
§ 11
Nichtigkeit der Ernennung
(1) Die Ernennung ist nichtig, wenn
1. sie nicht der in § 8 Abs. 2 vorgeschriebenen Form entspricht,
2. sie von einer sachlich unzuständigen Behörde ausgesprochen wurde oder
3. zum Zeitpunkt der Ernennung
a) nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 keine Ernennung erfolgen durfte und keine Ausnahme nach § 7 Abs. 3 zugelassen war,
b) nicht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter vorlag oder
c) eine ihr zu Grunde liegende Wahl unwirksam ist.
clarion:
Du hast doch keine Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst,. Damit hättest Du nach Paragraph 7 Abs. 1 Nr. 3 nicht ernannt werden dürfen. Damit liegt auch nicht die Fähigkeit zur Bekleidung des öffentlichen Amtes des Regierungsnspektors vor. Die Ernennung ist somit nichtig. Ich würde mich um eine korrekte Urkunde kümmern.
Casa:
Beim Verzahnungsamt A9 gehe ich nicht ohne weitere Informationen von der Nichtigkeit mangels Laufbahnbefähigung aus. Ein mDler kann bis A9 befördert werden.
Ich erinnere mich zudem dunkel an eine Regelung in irgendeinen Beamtengesetz, dass ein mDler im Endamt die Amtsbezeichnung des Eingangsamtes gD führen darf.
Ich denke ich werde morgen dazu nachlesen können.
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