Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[SH] Urkunde eines höheren Amtes erhalten
clarion:
Hallo Casa, von A7 nach A9 würde aber gegen das Laufbahnprinzip verstoßen, oder? A8 wäre ...hauptsekretär*in
Du hast aber Recht, ...Inspektor*in kann Endamt mD oder Einstiegsamt gD bedeuten.
Goldene Vier:
--- Zitat von: clarion am 02.07.2024 21:28 ---Du hast doch keine Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst,. Damit hättest Du nach Paragraph 7 Abs. 1 Nr. 3 nicht ernannt werden dürfen. Damit liegt auch nicht die Fähigkeit zur Bekleidung des öffentlichen Amtes des Regierungsnspektors vor. Die Ernennung ist somit nichtig. Ich würde mich um eine korrekte Urkunde kümmern.
--- End quote ---
Aber es ist doch §7 Abs, 1 Nr. 1 einschlägig nicht Nr. 3
Goldene Vier:
--- Zitat von: Casa am 02.07.2024 21:31 ---Beim Verzahnungsamt A9 gehe ich nicht ohne weitere Informationen von der Nichtigkeit mangels Laufbahnbefähigung aus. Ein mDler kann bis A9 befördert werden.
Ich erinnere mich zudem dunkel an eine Regelung in irgendeinen Beamtengesetz, dass ein mDler im Endamt die Amtsbezeichnung des Eingangsamtes gD führen darf.
Ich denke ich werde morgen dazu nachlesen können.
--- End quote ---
Das Ant wäre aber Reg.Amtsinspektor7in
clarion:
Wieso ? Paragraph 7 Abs. 1 Nr. 3 bezieht sich auf die nach der Landesrecht erforderliche Befähigung und diese liegt hier ja nicht vor.
rs:
Wir hatten mal einen ähnlichen Fall, allerdings nicht laufbahnübergreifend.
Aus unserem Ausbildungsjahrgang sollten nur die besten 25 verbeamtet werden.
Am Ende hatte man 26 Urkunden verteilt (verzählt) und versuchte krampfartig den versehentlich Verbeamteten dazu zu bringen, irgendwie auf sein Amt zu verzichten. Der war clever genug, sich nicht beirren zu lassen und ist heute noch Beamter.
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