Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[SH] Urkunde eines höheren Amtes erhalten

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DaEx:

--- Zitat von: Mark87 am 02.07.2024 20:15 ---Hallo, ich wurde am Montag mit Wirkung zum 01.08 als Regierungsinspektorin auf Lebenszeit verbeamtet. Allerdings war ich bislang Regierungsobersekretärin und gehe von einem Fehler aus. Ich würde nun aber schon ernannt. Wie sieht das rechtlich aus? Bin ich nun trotz fehlender Voraussetzung Regierungsinspektorin oder kann das wieder rückgängig gemacht werden?

--- End quote ---

Ich teile Deine Skepsis:

Hinsichtlich der Nichtigkeit verweist § 11 BeamtStG lediglich auf § 7 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG (Staatsangehörigkeit) und nicht auf §  7 Abs. 1 Nr. 3 BeamtStG (also auf eine Befähigung).

Bei der Diskussion hier wird der Verweis auf die Nr. 1 des Absatzes mit einem Verweis auf den ganzen Absatz durcheinander geschmissen...

Bist Du in einer Berufsvertretung? Dann hast Du ggf die Möglichkeit mit einem Juristen für Verwaltungsrecht zu sprechen ;-)



Taigawolf:

--- Zitat von: clarion am 02.07.2024 23:53 ---Wieso ? Paragraph 7 Abs. 1 Nr. 3 bezieht sich auf die nach der Landesrecht erforderliche Befähigung und diese liegt hier ja nicht vor.

--- End quote ---

Nr. 3 ist aber nicht einschlägig, wie Goldene Vier schon geschrieben hat.

§ 11
Nichtigkeit der Ernennung
(1) Die Ernennung ist nichtig, wenn
a)   nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 keine Ernennung erfolgen durfte und keine Ausnahme nach § 7 Abs. 3 zugelassen war,

flip:
@Mark87
Wurdest du gleichzeitig in die entsprechende Planstelle eingewiesen und ein entsprechender Dienstposten übertragen?
Interessant wäre, wie das Ganze ausgeht. Könntest du bitte berichten?

Goldene Vier:

--- Zitat von: clarion am 02.07.2024 23:53 ---Wieso ? Paragraph 7 Abs. 1 Nr. 3 bezieht sich auf die nach der Landesrecht erforderliche Befähigung und diese liegt hier ja nicht vor.

--- End quote ---

Aber der Nichtigkeit nach §11 ist Nr. 3 nicht einschlägig sondern nur Nr. 1

EiTee:

--- Zitat von: rs am 03.07.2024 07:51 ---Wir hatten mal einen ähnlichen Fall, allerdings nicht laufbahnübergreifend.
Aus unserem Ausbildungsjahrgang sollten nur die besten 25 verbeamtet werden.
Am Ende hatte man 26 Urkunden verteilt (verzählt) und versuchte krampfartig den versehentlich Verbeamteten dazu zu bringen, irgendwie auf sein Amt zu verzichten. Der war clever genug, sich nicht beirren zu lassen und ist heute noch Beamter.

--- End quote ---

Das hier ist ein völlig andere Fall und nicht im entferntesten ähnlich.
Wie bereits mehrfach genannt wurde ist die Ernennung nichtig.

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