"Als dann die Stelle intern Ausgeschrieben wurde, hat man dem Sachbearbeiter sowie dem alten Sachbearbeiter verboten mir Infos zur Stelle zu geben damit ich mich nicht auf das Auswahlverfahren vorbereiten kann."
das da kann dein VO als: Maßnahme zur Wahrung von Chancengleichheit begründen.
"Außerdem gab es die Aussage vom Dienststellenleiter: den möchte ich hier nicht haben da er keine Verwaltung gelernt hat. Die ausgeschrieben Stelle hatte KEINE Must have Vorraussetzungen, sondern nur „Wünschenswert“."
Das da ist natürlich formal gelogen, denn dann hätte man mit der Voraussetzung ausschreiben müssen. Inwieweit da der VO bei der Entscheidung nice to have not must have beteiligt war, wissen wir nicht, sicherlich wird er es jetzt fordern, um dich fern zuhalten.
"So bin ich dann zum Auswahlverfahren im dem es natürlich nur fragen gab die man eigentlich nur Beantworten kann mit Insider wissen. Keine einzige Frage mit Dingen die ich beim aushelfen dort Bearbeitet habe."
Ob insider, oder jemand mit Verwaltungsausbildung, sei mal dahingestellt.
Aber der Fragenkatalog dürfte sachgerecht gewesen sein.