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[BW] Entlassung bitten - Überstunden

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Versuch:
Wenn ich als Lehrkraft un die Entlassung bitte, ist die "Kündigungsfrist" 3 Monate und es muss genehmigt werden?

Was passiert mit den Überstunden?
Sind diese relevant für die Rente (kann ja in BW Art Pension sein) und wie hoch werden diese ausgezahlt?

flip:
Offenbar bist Du Beamter, also musst Du um Entlassung bitten. Es gibt hier keine Frist. Natürlich solltest Du ein wenig Vorlauf einplanen, da die Durchführung der Entlassung eine bestimmte Bearbeitungszeit benötigt. Die Entlassung soll für den beantragten Zeitpunkt ausgesprochen werden und kann aus zwingenden dienstlichen Gründen um bis zu drei Monate hinausgeschoben werden.

Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, ohne Vergütung 3 zusätzliche Unterrichtsstunden im Monat abzuleisten
Bei Beamtinnen und Beamten werden ab der 4. Stunde alle geleisteten Mehrarbeitsstunden nach der MAU-Pauschale vergütet.
Auf eine Altersversorgung (Altersgeld /Nachversicherung) haben diese "Überstunden" auch keinerlei Auswirkungen.

Versuch:
Danke.

Ich habe schon x Zusatzstunden beim Deputat, mehr als 20 Prozent der Jahresarbeitszeit.
Das würde mir schon gutgeschrieben und ich nehme diesen deputatsüberhang von Schuljahr zu Schuljahr mit, da u.a. Lehrermangel

Die Frage wäre, was damit passiert.

flip:
Wird ausbezahlt, Anträge über die Schulleitung, die sie als sachlich richtig zeichnet. Sollte doch von der Schulleitung kommuniziert werden?

https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Freiburg/Abteilung_7/Schulformulare/Sonstige/AbrechnungMAU.pdf

Versuch:

--- Zitat von: flip am 03.07.2024 14:24 ---Wird ausbezahlt, Anträge über die Schulleitung, die sie als sachlich richtig zeichnet. Sollte doch von der Schulleitung kommuniziert werden?

https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Freiburg/Abteilung_7/Schulformulare/Sonstige/AbrechnungMAU.pdf

--- End quote ---
Danke :)

Ich bin noch am überlegen, was ich mache.

Will nur die Optionen wissen.

Und vll weißt du auch, ob es die Option gibt sich ohne Bezüge beurlauben zu lassen um dann voll an einer ausländischen Schule zu arbeiten?

Wird dies dann auch für die Rente angerechnet?
Und ausgezahlt wue normale Bezüge oder deutlich weniger?

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