Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[BW] Entlassung bitten - Überstunden
flip:
Bemühe doch mal das zuständige Regierungspräsidium bzw. Schulamt sowohl zum UoB als auch zur Auszahlung MAU.
Die werden dafür bezahlt.
Bezüglich Urlaub lies mal da:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Stuttgart/Abteilung_7/Schulformulare/_DocumentLibraries/Formulare/FormularefuerLehrerinnenundLehrer/PersonalangelegenheitenLehrer/UrlaubDienstbefreiung/Merkblatt_Dienstbefreiung_Beurlaubung.pdf
und § 31 AzUVO (Urlaub aus sonstigen Gründen)
Zur Höhe der Zahlung MAU:
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-BesGBW2010V74Anlage15
Zur Altersversorgung für Beamte nochmal:
Auf eine Altersversorgung (Altersgeld / Nachversicherung / Pension) hat die Auszahlung von Mehrarbeit keine Auswirkungen.
Versuch:
--- Zitat von: flip am 03.07.2024 18:13 ---
Bemühe doch mal das zuständige Regierungspräsidium bzw. Schulamt sowohl zum UoB als auch zur Auszahlung MAU.
Die werden dafür bezahlt.
Bezüglich Urlaub lies mal da:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Stuttgart/Abteilung_7/Schulformulare/_DocumentLibraries/Formulare/FormularefuerLehrerinnenundLehrer/PersonalangelegenheitenLehrer/UrlaubDienstbefreiung/Merkblatt_Dienstbefreiung_Beurlaubung.pdf
und § 31 AzUVO (Urlaub aus sonstigen Gründen)
Zur Höhe der Zahlung MAU:
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-BesGBW2010V74Anlage15
Zur Altersversorgung für Beamte nochmal:
Auf eine Altersversorgung (Altersgeld / Nachversicherung / Pension) hat die Auszahlung von Mehrarbeit keine Auswirkungen.
--- End quote ---
Danke.
Dort will ich gerade nicht nachfragen, da ich keine schlafe den Hunde wecken will.
Ist das dann MAU?
Und wiefrechnet man das wenn ich von 25 deputatsstunden im Jahr, 11 mitnehme?
Versuch:
--- Zitat von: flip am 03.07.2024 18:13 ---
Bemühe doch mal das zuständige Regierungspräsidium bzw. Schulamt sowohl zum UoB als auch zur Auszahlung MAU.
Die werden dafür bezahlt.
Bezüglich Urlaub lies mal da:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Stuttgart/Abteilung_7/Schulformulare/_DocumentLibraries/Formulare/FormularefuerLehrerinnenundLehrer/PersonalangelegenheitenLehrer/UrlaubDienstbefreiung/Merkblatt_Dienstbefreiung_Beurlaubung.pdf
und § 31 AzUVO (Urlaub aus sonstigen Gründen)
Zur Höhe der Zahlung MAU:
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-BesGBW2010V74Anlage15
Zur Altersversorgung für Beamte nochmal:
Auf eine Altersversorgung (Altersgeld / Nachversicherung / Pension) hat die Auszahlung von Mehrarbeit keine Auswirkungen.
--- End quote ---
Bzgl. Urlaub kannte ich das.
Nur hatte ich mal gehört, es gibt noch eine Verwaltungsvorschrift, dass man beurlaubt würd UND Geld verdienen darf.
Ich finde diese nur nicht.
Kennst du sie?
flip:
--- Zitat von: Versuch am 03.07.2024 22:21 ---Nur hatte ich mal gehört, es gibt noch eine Verwaltungsvorschrift, dass man beurlaubt würd UND Geld verdienen darf.
Ich finde diese nur nicht.
Kennst du sie?
--- End quote ---
* Bei Urlaub nach § 72 Absatz 2 LBG BW ist eine Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder vergleichbaren Tätigkeit nicht möglich.
* Bei Urlaub nach § 31 AzUVO ist m.E. Erwerbstätigkeit möglich.
Urlaub kann bis zu sechs Monaten bewilligt werden, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Die oberste Dienstbehörde kann in Ausnahmefällen die Bewilligung von Urlaub über sechs Monate hinaus zulassen.
Das ist eine kann-Regelung. Hier ist man auf good-will angewiesen. Quellen habe ich genannt. Ich bin kein Jurist.
flip:
--- Zitat von: Versuch am 03.07.2024 22:16 ---Ist das dann MAU?
Und wiefrechnet man das wenn ich von 25 deputatsstunden im Jahr, 11 mitnehme?
--- End quote ---
11 Unterrichststunden / Woche über da Vollzeit-Deputat hinaus? Nicht ganz klar gefragt, ich versuche mal zu raten.
Es zählen nur Monate in denen mehr als 3 Unterrichtsstunden über das Deputat hinaus geleistet wurden (Bagatellgrenze).
Alle Stunden aus Monaten mit mehr als 3 Stunden können abgerechnet und vergütet werden.
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