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[BW] Entlassung bitten - Überstunden
A6 ist das neue A10:
--- Zitat von: flip am 03.07.2024 22:40 ---
--- Zitat von: Versuch am 03.07.2024 22:21 ---Nur hatte ich mal gehört, es gibt noch eine Verwaltungsvorschrift, dass man beurlaubt würd UND Geld verdienen darf.
Ich finde diese nur nicht.
Kennst du sie?
--- End quote ---
* Bei Urlaub nach § 72 Absatz 2 LBG BW ist eine Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder vergleichbaren Tätigkeit nicht möglich.
* Bei Urlaub nach § 31 AzUVO ist m.E. Erwerbstätigkeit möglich.
Urlaub kann bis zu sechs Monaten bewilligt werden, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Die oberste Dienstbehörde kann in Ausnahmefällen die Bewilligung von Urlaub über sechs Monate hinaus zulassen.
Das ist eine kann-Regelung. Hier ist man auf good-will angewiesen. Quellen habe ich genannt. Ich bin kein Jurist.
--- End quote ---
Eine Beurlaubung in den Privatschuldienst wäre durchaus eine Möglichkeit sich Beurlauben zu lassen und Geld zu verdienen. Jedoch muss man darauf achten, dass auch im PSD die Verhältnisse je nach Schule ähnlich sein oder schlimmer sein können.
https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=144722,12,20170801
Versuch:
--- Zitat von: flip am 03.07.2024 23:11 ---
--- Zitat von: Versuch am 03.07.2024 22:16 ---Ist das dann MAU?
Und wiefrechnet man das wenn ich von 25 deputatsstunden im Jahr, 11 mitnehme?
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11 Unterrichststunden / Woche über da Vollzeit-Deputat hinaus? Nicht ganz klar gefragt, ich versuche mal zu raten.
Es zählen nur Monate in denen mehr als 3 Unterrichtsstunden über das Deputat hinaus geleistet wurden (Bagatellgrenze).
Alle Stunden aus Monaten mit mehr als 3 Stunden können abgerechnet und vergütet werden.
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Darum geht es nicht ;)
Ich habe 11 deputatsstunden mehr gearbeitet und bereits gutgeschrieben.
Die müssten ausbezahlt werden, als 11/25 vom Jahreslohn
Versuch:
--- Zitat von: A6 ist das neue A10 am 04.07.2024 06:30 ---
--- Zitat von: flip am 03.07.2024 22:40 ---
--- Zitat von: Versuch am 03.07.2024 22:21 ---Nur hatte ich mal gehört, es gibt noch eine Verwaltungsvorschrift, dass man beurlaubt würd UND Geld verdienen darf.
Ich finde diese nur nicht.
Kennst du sie?
--- End quote ---
* Bei Urlaub nach § 72 Absatz 2 LBG BW ist eine Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder vergleichbaren Tätigkeit nicht möglich.
* Bei Urlaub nach § 31 AzUVO ist m.E. Erwerbstätigkeit möglich.
Urlaub kann bis zu sechs Monaten bewilligt werden, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Die oberste Dienstbehörde kann in Ausnahmefällen die Bewilligung von Urlaub über sechs Monate hinaus zulassen.
Das ist eine kann-Regelung. Hier ist man auf good-will angewiesen. Quellen habe ich genannt. Ich bin kein Jurist.
--- End quote ---
Eine Beurlaubung in den Privatschuldienst wäre durchaus eine Möglichkeit sich Beurlauben zu lassen und Geld zu verdienen. Jedoch muss man darauf achten, dass auch im PSD die Verhältnisse je nach Schule ähnlich sein oder schlimmer sein können.
https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=144722,12,20170801
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Danke.
Ne, geht ums Ausland.
flip:
--- Zitat von: Versuch am 04.07.2024 06:36 ---Ich habe 11 deputatsstunden mehr gearbeitet und bereits gutgeschrieben.
Die müssten ausbezahlt werden, als 11/25 vom Jahreslohn
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Nein. So kann man das Auf keine Fall rechnen. Man müsste das monatlich auflisten.
Beispielrechnung für angenommen Lehrer in Laufbahn mit Eingangsamt A12 (26,17€/Stunde)
Selbsverständlich zu versteuern.
Quelle für Stundensätze hatte ich genannt -> https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-BesGBW2010V74Anlage15
Januar 2 Stunde = 0€ da unter Bagatellgrenze
Februar 4 Stunden x 26,17 € = 104,68€
März 5 Stunden x 26,17 € = 130,85€
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Summen: 11 Stunden 235,53€
yogiii:
Ich glaube/hoffe/vermute, dass ihr falsch liegt.
Ich bin auch Studienrat und bei uns ist ein Unterschied, ob ich spontane Vertretungsstunden machen muss (unentgeltlich bis zur Bagatellgrenze) oder ob ich im Stundenplan fest eingeplante Überstunden über das halbe oder ganze Schuljahr leiste (bspw. Kollege wird krank, Elternzeit o.ä. und Schulleitung bittet im Gespräch um dauerhafte Vertretung).
Diese dauerhaften fest geplanten Überstunden werden bei uns selbstverständlich auf einem Überstundenkonto festgehalten und mit in das kommende Schuljahr genommen. Beispiel: zum Halbjahreswechsel im Schuljahr 23/24 geht ein Kollege in Elternzeit. Ich werde gefragt ob ich für das Halbjahr 2 Stunden Mehrarbeit leisten kann/möchte und ich stimme zu. Damit habe ich für das kommende Schuljahr 24/25 eine Überstunde geleistet und musste nur noch mit 25-1 Schulstunden unterrichten.
Und ich glaube darum geht es ich garnicht, da die geleisteten Überstunden beim Threadersteller ja anscheinend auch erfolgreich eingebucht wurden.
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