Dazu steht auch nichts im TVöD
Das ist doch ganz normales Arbeitsrecht.
Nur am Rande: Da hast noch nicht mal das Recht, vom AG zu verlangen, dass du deine Stelle behältst, die du gerade inne hast, der Ag kann dich idR jederzeit irgendwas anderes machen lassen, ob es dir passt oder nicht, solang nichts anderes im AV vereinbart ist.
Auch an eine andere Dienststelle kann er dich versetze.
Also du hast nur ein Anrecht gegenüber dem AG, das er dir Arbeit zuteilt, die deiner EG entspricht. Mehr nicht.
In diesem Fall:
Du und dein AG vereinbaren eine Änderung des Arbeitsvertrages, mehr nicht. Den Inhalt dieser Änderung habt ihr beide in der Hand.
Wenn du also einer Tätigkeitsänderung zustimmst, die dazu führt dass du andere Tätigkeiten ausüben sollst, dann ist das eine solche AV Änderung.
Wenn man sich gegenseitig beschnuppern möchte, dann muss man es via vorläufig Übertragung höherwertiger Tätigkeiten machen.
Dann werden sie dir halt erst übertragen, wenn ihr euch einig seit, dass es passt.
Aber selbst dann hättest du kein Anrecht auf deinen alte Tätigkeit, außer du vereinbarst das.
Und wieso sollte da ein Jobverlust drohen? Du hast einen gültigen AV und das KSchG gilt.
Wenn also dir die hwTätigekten übertragen wurden, du aber nach geraumer Zeit merkst, noop ist nix für mich, dann kannst deinen Ag bitten, dass er dich wieder auf einen E6 posten schmeißt oder dich auf einen solchen intern wegbewerben.
Wenn der AG aber bemerkt, dass du auf dem Posten nichts taugt, dann kann er dich ungefragt auf einen anderen Posten setzen, der muss allerdings dann eg8 sein.