Autor Thema: [SN] Sonderurlaub für befristete Tätigkeit als Tarifbeschäftigte  (Read 4665 times)

Casiopeia1981

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Sonderurlaub in dieser Konstellation darf eigentlich nicht gewährt werden, da die Kommune dienstherrenfähig ist. Richtiges Instrument wäre eine befristete Abordnung.