Weil man dann den neuen Beschäftigten zu eben dieser Maßnahme anmelden kann und ihm/ihr eine Stelle >EG 12 bzw. die entsprechende Bezahlung in Aussicht stellen könnte, aber na klar, das ist "meine" Interpretation der nicht gesehenen Ausschreibung.
Ich versuche es nochmal anders:Wenn es „nur“ als Voraussetzung gab, dass man selbst in der EG 10 bereits sein muss, man sich (obwohl man nicht in der EG10 ist) beworben hat und eine Absage bekommt - wie sieht es dann aus, wenn man Schwerbehindert ist?
Zitat von: Andersalsgedacht am 07.07.2024 17:13Ich versuche es nochmal anders:Wenn es „nur“ als Voraussetzung gab, dass man selbst in der EG 10 bereits sein muss, man sich (obwohl man nicht in der EG10 ist) beworben hat und eine Absage bekommt - wie sieht es dann aus, wenn man Schwerbehindert ist?Das wird dann ein Richter entscheiden müssen.Könnte es sein, dass der Verwaltungslehrgang 2 gefordert ist und der erfolgreiche Bewerber dann mit mind. E 10 eingruppiert wird?Mir erschließt sich einfach nicht der Sinn einer EG-Voraussetzung für eine Bewerbung. Wenn hausintern besetzt werden soll, dann wird das auch so passieren - nur mit sinnbefreiter Klagemöglichkeit!