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Voraussetzungen in Stellenangebot

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MoinMoin:

--- Zitat von: Andersalsgedacht am 06.07.2024 12:41 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 06.07.2024 10:24 ---Also werden externe Ausgeschlossen oder Menschen die in einem anderem TV stecken.
Tja, wo kein Kläger, da kein Richter.
Jetzt kann man sich natürlich bewerben und klage, wenn man nicht ins eingeladen wird, oder den Kopf schüttelt und sich seinen Teil denken.

--- End quote ---

Bedeutet also, dass man gerichtlich dagegen vorgehen könnte?

--- End quote ---
Man kann probieren sich in das Verfahren einzuklagen.

Andersalsgedacht:
Wie würde es sich in dem Fall verhalten, wenn man Schwerbehindert ist?

Andersalsgedacht:
Ich versuche es nochmal anders:

Wenn es „nur“ als Voraussetzung gab, dass man selbst in der EG 10 bereits sein muss, man sich (obwohl man nicht in der EG10 ist) beworben hat und eine Absage bekommt - wie sieht es dann aus, wenn man Schwerbehindert ist?

MoinMoin:

--- Zitat von: Andersalsgedacht am 07.07.2024 17:13 ---Ich versuche es nochmal anders:

Wenn es „nur“ als Voraussetzung gab, dass man selbst in der EG 10 bereits sein muss, man sich (obwohl man nicht in der EG10 ist) beworben hat und eine Absage bekommt - wie sieht es dann aus, wenn man Schwerbehindert ist?

--- End quote ---
Genauso wie bei einen nicht SB.
Man kann gerichtlich prüfen lassen, ob diese Einschränkung GG konform, bzw. sachgerecht war, da sie Personen den Zugang zum öD versagen.

clarion:
Die Stelle soll offensichtlich eine Beförderungsstelle (für Bestandspersonal) sein. Eine bestimmte EG zu verlangen ist legitim.  An schwerbehinderte Bewerber werden natürlich dieselben Anforderungen gestellt.

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