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Als Beamter in der GKV bleiben / Pension oder Rente + VBL

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MoinMoin:

--- Zitat von: Rollmops am 06.07.2024 09:31 ---Hallo zusammen!
Ich könnte in nächster Zeit verbeamtet werden, möchte aber aus persönlichen Gründen in der GKV bleiben. Nun hätte ich dadurch dann aber ca. 400€ weniger im Monat übrig als als Tarifangestellter. Damit könnte ich zur Not klarkommen, aber schön ist es nicht.
Lohnt es sich dennoch, gerade in Hinsicht auf die Pension oder wird diese dann nicht höher sein als Rente + VBL? (Noch 30 Dienstjahre)

--- End quote ---
Wenn du die 400€ monatlich die du als Beamter zunächst wg. GKV weniger hättest in einen Sparplan packst, dann ist Rente + VBL + Sparplan, definitiv mehr als du als Beamter an Rente+ VBL + Pension bekommst.

Denn Rente +VBL ist idR nicht soviel weniger als Pension bei ähnlicher Laufbahn (~5% weniger)

Bastel:
Hört sich nach Single, E11 oder E12 an, der nach der Verbeamtung in der A9/A10 landet?

Wie die Vorredner schon sagten, Lass es!

Alexander79:

--- Zitat von: clarion am 08.07.2024 07:16 ---Rente + VBL + Pension darf zusammen maximal den Höchstsatz der Pension betragen, liegt die Summe höher, wird die Pension entsprechend gekürzt.

--- End quote ---
Sorry, aber das ist falsch.
Rente und Pension darf den Höchstsatz nicht übersteigen, das stimmt.
Erreichst du aber mit Rente und Pension mehr, wird die Pension zwar auf die Maximalversorgung gekürzt, die VBL kommt aber trotzdem on Top oben drauf.

Zitat:"Rentenleistungen aus der freiwilligen Versicherung bei der VBL werden nicht auf spätere Bezüge aus Ihrer Beamtenversorgung angerechnet."
https://www.vbl.de/de/-/3-fragen-3-antworten.-von-der-tarifbesch%C3%A4ftigung-in-die-verbeamtung.

Asperatus:

--- Zitat von: Alexander79 am 08.07.2024 11:41 ---
--- Zitat von: clarion am 08.07.2024 07:16 ---Rente + VBL + Pension darf zusammen maximal den Höchstsatz der Pension betragen, liegt die Summe höher, wird die Pension entsprechend gekürzt.

--- End quote ---
Sorry, aber das ist falsch.
Rente und Pension darf den Höchstsatz nicht übersteigen, das stimmt.
Erreichst du aber mit Rente und Pension mehr, wird die Pension zwar auf die Maximalversorgung gekürzt, die VBL kommt aber trotzdem on Top oben drauf.

Zitat:"Rentenleistungen aus der freiwilligen Versicherung bei der VBL werden nicht auf spätere Bezüge aus Ihrer Beamtenversorgung angerechnet."
https://www.vbl.de/de/-/3-fragen-3-antworten.-von-der-tarifbesch%C3%A4ftigung-in-die-verbeamtung.

--- End quote ---

Alexander79, du irrst zumindest teilweise. Die Rente aus den Pflichtbeiträgen der VBL (VBLklassik) werden sehr wohl angerechnet (§ 55 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BeamtVG). Nicht angerechnet werden, wie du auch richtig schreibst, Rentenleistungen aus der freiwilligen Versicherung (VBLextra).

officebuyman:
Spannend, denn diese Frage habe ich mir auch gestellt. War lange Angestellter und wurde dann verbeamtet. Das Pension und Rente nicht zu einer Überversorgung führen dürfen ist klar, allerdings war immer unklar wie es sich mit der VBL verhält. Diese ging ja als ich vorher beim Land war automatisch ab. Laut Alexander79 würde die mit in den Topf fliesen Rente+Pension+VBL und dann bei der maximalen Pension gedeckelt sein.

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