Autor Thema: Entgeltgruppe 10/5 zu 11/5, geht das überhaupt?  (Read 2027 times)

florena

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Hallo zusammen,

ich hatte hier schon einmal im Januar geschrieben. Mein Stufenaufstieg von 10/4 zu 10/5 ist am 01.10.2024.
Seit 11/2023 fülle ich eine IT Stelle zu 100%, ich habe keinen Hochschulabschluss (ich muss nur noch die Thesis) und bin mit der neuen TD in der Fallgruppe 2.

Ich möchte ab Oktober in die E11, der Vorgänger hatte auch die E11, und ich mache eindeutig mehr.

Mein Vorgesetzter meinte im Februar, dass ich meine Skills noch nicht genug verbessert habe, er gab mir den Sommer jetzt noch Zeit, und im September reden wir nochmal, im Februar hätte eine Höhergruppierung auch noch nichts gebracht.

Andere Personen sagten mir, dass ich von der 10/5 direkt in die 11/5 komme, ist das tarifrechtlich überhaupt richtig und möglich, weil Netto weniger?

Habt Ihr Tipps?

Vorab vielen Dank für Antworten.


cyrix42

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Antw:Entgeltgruppe 10/5 zu 11/5, geht das überhaupt?
« Antwort #1 am: 06.07.2024 12:05 »
Moin,

also mal langsam etwas sortieren. Erst einmal zu den Höhergruppierungen. Eine solche führt aus der 10/4 in die 11/4 und aus der 10/5 in die 11/5, wobei die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe mit der Höhergruppierung wieder bei 0 beginnt. Eine Höhergruppierung kurz vor Stufenaufstieg ist also vergleichsweise ungünstig.

Jetzt zur Eingruppierung: Eine Person ist nach den ihr dauerhaft auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert. Deiner Fallschilderung entnehme ich, dass du bisher nach der Entgeltordnung (die die Eingruppierung regelt) gemäß Abschnitt II Punkt 11 (Beschäftigte in der Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik) in der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 2 eingruppiert bist:

Zitat
Entgeltgruppe 10
1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b,
deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.

Entsprechend würde dir derzeit der Abschluss deines Studiums nicht viel bringen; dies würde es nur auch ermöglichen, dich in Fallgruppe 1 einzuordnen, was aber an den Aufgaben und der Eingruppierung nichts ändern würde.

Möglich ist aber, dass dir dann neue Aufgaben übertragen werden, die zu einer Eingruppierung etwa in der EG 11 führen:

Zitat
Entgeltgruppe 11
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

Die entsprechende Protokollerklärung lautet übrigens

Zitat
Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.

Wenn du also Aufgaben dauerhaft zur Ausübung von jemandem, der auch Arbeitsverträge für deinen Arbeitgeber unterschreiben darf, im Umfang von mindestens 1/3 deiner Arbeitszeit übertragen bekommst, die besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrungen voraussetzen, dann würde entsprechend der Tarif-Automatik eine Höhergruppierung erfolgen.

Solltest du bisher schon solche Aufgaben erfüllen, dann bist du schon in der EG 11 -- und wurdest schon zu dem Zeitpunkt der Übertragung dieser Aufgaben entsprechend ein-/ höhergruppiert. Ich würde das aber mal so stehen lassen, da die meisten Fragenden doch eher der Meinung sind, sie würden mehr/ höherwertige Dinge machen, als ihnen eigentlich an Aufgaben rechtswirksam übertragen wurde...

florena

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Antw:Entgeltgruppe 10/5 zu 11/5, geht das überhaupt?
« Antwort #2 am: 06.07.2024 14:10 »
Hallo @cyrix42,

also bei uns ist es so, dass man immer eine Stufe zurück geht, also von der 10/4 in die 11/3.

Man darf aber doch nicht netto weniger haben, das ist ja genau meine Frage:

Geht es von der 10/5 bei mir dann in die 11/4? Dann habe ich ja netto weniger als jetzt.

In meiner vorherigen TD war ich in der Fallgruppe 1, da hätte ich den Hochschulabschluss benötigt, jetzt haben sie mir die Fallgruppe 2 gegeben, das sieht ja schonmal gut aus.

Jetzt muss ich halt wissen, in welche Stufe ich kommen kann.

Ich bin optimistisch, dass es klappt, ansonsten noch den Personalrat einschalten oder ich muss mir in der Wirtschaft  einen neuen Job suchen.

Vielen Dank nochmal.
Florena

MoinMoin

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Antw:Entgeltgruppe 10/5 zu 11/5, geht das überhaupt?
« Antwort #3 am: 06.07.2024 14:26 »
Entsprechend würde dir derzeit der Abschluss deines Studiums nicht viel bringen; dies würde es nur auch ermöglichen, dich in Fallgruppe 1 einzuordnen, was aber an den Aufgaben und der Eingruppierung nichts ändern würde.
Menschen werden nicht in Fallgruppen eingeordnet. Die Tätigkeiten jedoch schon und die Tätigkeiten können durchaus Eg10 Fg1 sein als auch gleichzeitig EG10 Fg2


MoinMoin

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Antw:Entgeltgruppe 10/5 zu 11/5, geht das überhaupt?
« Antwort #4 am: 06.07.2024 14:29 »
Hallo @cyrix42,

also bei uns ist es so, dass man immer eine Stufe zurück geht, also von der 10/4 in die 11/3.
Dann wird bei euch nicht TV-L angewendet. Sondern irgend ein HomeBrew
Zitat
Man darf aber doch nicht netto weniger haben, das ist ja genau meine Frage:
Nein eine solche Regel gibt es im TV-L nicht, man darf Brutto nicht weniger Tabellenentgelt (monatlich) haben
Zitat
Geht es von der 10/5 bei mir dann in die 11/4? Dann habe ich ja netto weniger als jetzt.
Wurde oben schon geschrieben, es geht von 10/4 in die 11/4 und von 10/5 in die 11/5 10/6 in die 11/5
Lesen heißt lösen-

Zitat
In meiner vorherigen TD war ich in der Fallgruppe 1, da hätte ich den Hochschulabschluss benötigt, jetzt haben sie mir die Fallgruppe 2 gegeben, das sieht ja schonmal gut aus.
s.o.

cyrix42

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Antw:Entgeltgruppe 10/5 zu 11/5, geht das überhaupt?
« Antwort #5 am: 06.07.2024 17:37 »
Menschen werden nicht in Fallgruppen eingeordnet. Die Tätigkeiten jedoch schon

Prinzipiell ging ich auch davon aus -- aber die Formulierungen in der EGO deuten auf etwas anderes, da dort von den Personen, die die Tätigkeiten ausüben, gesprochen wird, nicht von den Tätigkeiten selbst. Aber ja, inhaltlich bezüglich der Zuordnung zu den Fallgruppen haben wir die gleiche Meinung (zumal im Folgenden kein Unterschied zwischen EG 10 Fg 1 und 2 gemacht wird).