Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
(Nicht-)Einladung schwerbehinderter interner Bewerber
MoinMoin:
--- Zitat von: dmmx am 08.07.2024 15:40 ---Genauso war die Argumentation des Gerichts, gut erkannt! Das zeigt uns aber, dass die Rechtsmeinung des AG oft vor Gericht nicht standhält.
--- End quote ---
Dumme Argumentationen sollten in der Tat vor Gericht nicht standhalten, sachgerechte durchaus.
Und oft ist ein dehnbarer Begriff.
Aber bisher sehe ich in deinem Fall eine sachgerechte Einschränkung des Bewerberkreises, die nicht vom Joker SB durchbrochen werden kann.
und beide von dir genannte Urteile verstärken bei mir eher den Eindruck, dass es vor Gericht bestand hat, als das sie ein Indiz wären, dass es nicht Bestand hätte.
btw:
--- Zitat von: dmmx am 08.07.2024 14:43 ---
--- Zitat von: Beamter am 08.07.2024 13:36 ---Interne Bewerbung.
Kein Schutz GdB.
--- End quote ---
Falsch, neue Rechtsprechung: https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Bewerber-sind-auch-bei-rein-interner-Stellenausschreibung-einzuladen~.html
--- End quote ---
Krass was für eine Nase da der Sb ist: Bewirbt sich auf zwei identische Stellen an unterschiedlichen Orten, wird nur zu einem Gespräch eingeladen, mit dem Hinweis, wird für beide Stellen genutzt, und will dann Kohle sehen, weil er nicht zweimal zu einem Bewerbungsgespräch fahren muss!
(Also AG nett und nimmt Rücksicht und Sb zickt rum)
Gut das er damit vorm Gericht abgeblitzt ist!
dmmx:
Vielen Dank für die ganzen Einschätzungen, ich melde mich noch einmal zurück mit der Meinung eines Abteilungsleiters beim Integrationsamt, den ich privat kenne:
Eine "offensichtliche" fachliche Nichteignung wäre es, wenn ich mich als gelernter Koch auf eine Gärtner-Stelle bewerben würde. Oder als Sozialwissenschaftler auf eine Stelle, für die ein Jura-Studium erforderlich ist.
In meinem Fall sieht es für ihn nicht so aus (es ist keine Leitungsposition, an die besondere Anforderungen gestellt werden könnten, ich habe die erforderliche formale Ausbildung).
MoinMoin:
Eine offensichtlich fachliche Nichteignung läge vor:
Note 2 gefordert du nur Note 3 (so dein BAG Urteil)
Eine offensichtlich fachliche Nichteignung läge vor:
Gefordert:
"Erfahrungen bei der Erstellung von xxx Stellungnahmen zu
unterschiedlichsten Plan- und Genehmigungsverfahren und bei der Beratung
komplexer Umplanungen bei xxx."
Du NULL Erfahrung in diesem Sektor.
klingt für mich nach offensichtlicher fachlicher Nichteignung und bin da mal gespannt, warum ein Sb sich darauf bewerben dürfte und ein nicht SB nicht!
MDAngestellter:
Hallo,
das liegt sicherlich auch an den Ausschreibenden selbst, wie sie mit SB umgehen. Ich habe mich letztens auch auf eine Stelle beworben, die genau meinen Tätigkeitsprofil entspricht, bei der aber ein Hochschulabschluss gefordert wurde. Da ich diesen gerade beende - es fehlt nur noch die Abschlussarbeit - habe ich mich beworben. Meine Argumentation wäre dann im Zwiefel, ich habe alle Module wie jemand mit Abschluss, also alles "Wissen", was sollte das Schreiben der Abschlussarbeit dann noch eine merkliche Entwicklung darstellen. Ich wurde iengeladen und habe mir dann aber nach der Absage die Akteneinsicht ins Verfahren gegönnt und konnte da eine Nachricht über zwei Seiten lang lesen an Personalrat und so, ob ich aufgrund meiner Behinderung eingladen werden müsste oder nicht, obwohl mir doch der offensichtliche Abschluss fehlt. Und für diese HR-Abteilung war es dann wohl nicht so und die haben mich eingeladen.
Ich kann dir auch erzählen, aus einer vorherigen Beschäftigung, dass interne Ausschreibungen auf einen Mitarbeiter zugeschrieben werden können. Da wurde dann extra etwas reingeschrieben, dass nur er hatte und somit war es nur eine Proforma-Ausschreibung. Interessant finde ich da deine Aussage, dass Stellen einfach so besetzt werden, auch externe, ohne Stellenausschreibung. Das hatte ich noch nie gesehen und wäre bestimmt auch interessant, das mal prüfen zu lassen. Vielleicht wäre so eine Stelle ja ideal für mich gewesen und mir wurde durch die fehlende Ausschreibung die Möglichkeit genommen, mich da zu bewerben...
VG
MoinMoin:
--- Zitat von: MDAngestellter am 09.07.2024 13:38 ---Interessant finde ich da deine Aussage, dass Stellen einfach so besetzt werden, auch externe, ohne Stellenausschreibung. Das hatte ich noch nie gesehen und wäre bestimmt auch interessant, das mal prüfen zu lassen. Vielleicht wäre so eine Stelle ja ideal für mich gewesen und mir wurde durch die fehlende Ausschreibung die Möglichkeit genommen, mich da zu bewerben...
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Da hast du durchaus Recht, dass eine Besetzung durch externe ohne Ausschreibung durch zu überprüfen wäre.
Aber das hat nichts mit dem Sb Status zu tun, sondern gilt auch für den Rest der Welt.
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