Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
(Nicht-)Einladung schwerbehinderter interner Bewerber
ike:
Ich kann mich nur wiederholen: AG machen Fahler, sie machen oft Fehler, sie machen diese Fehler bewusst oder unbewusst oft zu Ungunsten des AN, sie sind ggü. dem AN der vermeintlich stärkere Partner.
Der Partner des AN ist immer wieder das Arbeitsgericht (bei Beamten ggf. Verwaltungsgericht, wobei bei ich von letzteren wenig halte).
Daher: im Zweifelsfrei immer den Rechtsweg versuchen, mit Hilfe eines RA oder der Gewerkschaft.
Umlauf:
--- Zitat von: MDAngestellter am 09.07.2024 13:38 ---Ich habe mich letztens auch auf eine Stelle beworben, die genau meinen Tätigkeitsprofil entspricht, bei der aber ein Hochschulabschluss gefordert wurde. Da ich diesen gerade beende - es fehlt nur noch die Abschlussarbeit - habe ich mich beworben.
--- End quote ---
In solchen Fällen lassen sich, wenn es nach einem erfolgreichen Abschluss aussieht, Lösungen finden. Z.B geringe Übertragung und damit geringere EG, später Höhergruppierung durch passende Übertagung.
Albeles:
Was verspricht man sich mit SB von einer Klage? Geld?
Wenn da ein Fehler gemacht wurde, wird halt neu ausgeschrieben und diesmal Rechtssicher und man bekommt den Job auch nicht.
Und was kommt als Entschädigung bei rum?
Soviel das man seine restliche Arbeitszeit bei eben diesem AG mit allen anzunehmenden zukünftig Schikanen weiter fröhlich verbringen wird?
Offensichtlich will der AG den TE nicht auf dieser Position 🤷
MoinMoin:
--- Zitat von: Umlauf am 09.07.2024 15:31 ---
--- Zitat von: MDAngestellter am 09.07.2024 13:38 ---Ich habe mich letztens auch auf eine Stelle beworben, die genau meinen Tätigkeitsprofil entspricht, bei der aber ein Hochschulabschluss gefordert wurde. Da ich diesen gerade beende - es fehlt nur noch die Abschlussarbeit - habe ich mich beworben.
--- End quote ---
In solchen Fällen lassen sich, wenn es nach einem erfolgreichen Abschluss aussieht, Lösungen finden. Z.B geringe Übertragung und damit geringere EG, später Höhergruppierung durch passende Übertagung.
--- End quote ---
In solchen Fällen müssten aber auch alle anderen Bewerber, die die formalen Kriterien (noch) nicht erfüllen eingeladen werden, damit keine Benachteiligung stattfindet.
Ich habe es durchaus schon erlebt, dass jemand sein Abschlussarbeit eben nicht beim ersten Schuss fertig bekommen hat.
Und formal dürfte es auch durchaus korrekt sein, jemanden als SB nicht einzuladen, der den geforderten Abschluss noch nicht hat.
clarion:
Auf jeden Fall will der AG jemand anderen lieber auf der Position
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