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Eingruppiert in 10, Stelle ist aber eine 11er

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Quartz:
Hallo zusammen,
ich hoffe ich schreibe hier nichts falsch.
Mein Thema ist:
Ich arbeite seit dem Dezember 2016 im öffentlichen Dienst und habe vor einem halben Jahr endeckt, das meine Stelle auf der ich sitze und in Stufe 10 eingruppiert bin, eine 11er Stelle ist.
Es gab wohl eine Änderungen in Tarifvertrag zum 1.1.2017, hierzu habe ich ein sehr offen formuliertes Schreiben bekommen, von dem ich nicht vermuten konnte, dass ich betroffen bin, habe ja grade erst angefangen (ich war vorher nie im öffentlichen Dienst).

Der damalige Amtsleiter hat mir damals (bei der Zusage) mündlich gesagt, dass es eine 10er Stelle ist, so lautete auch die Ausschreibung. Von einer etwaigen Änderung nur einen Monat später hat er nichts gesagt.

Die Vertreter des Personalrats hatten damals eine Liste mit Betroffenen, die sie abtelefoniert haben, einer meine mein damaliger Amtsleiter hatte auf Nachfrage, gemeint ich müsse nicht auf diese Liste.
Der Personalrat ist im Moment scheinbar auch ratlos, es gab ähnliche Fälle in der Verwaltung, da hat man nichts gemacht.

Das Personalamt mauert indes und meint die Frist wäre am 31.12.2017 abgelaufen, da gebe es jetzt einen Sperrvermerk.

Wenn ich jetzt allerdings kündigen würde und mich neu anstellen liese, wäre ich sofort in EG 11 eingruppiert, was mit der Stufenlaufzeit ist müsste ich erst nachfragen.

Einen Anwalt für Arbeitsrecht habe ich bereits kontaktiert, eine Antwort steht derzeit aus ob ich da unter komme und es Sinn macht hier mit anwaltlicher Hilfe nachzufragen.

Ehrlich gesagt, bin ich derzeit sehr enttäuscht von dieser Art und Weise im öffentlichen Sektor, mein Job macht Spaß, war aber menschlich sehr fodernd und da hätte ich es erwartet, dass man mich da auch irgendwie aktuell hält.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen und hat einen Tip?

Vielen Dank schon jetzt.

Q.

FearOfTheDuck:
Gehe ich recht in der Annahme, dass es dir um die Höhergruppierung auf Antrag geht, die es (ausschließlich) 2017 nach §29b gab?

Damals gab es die Möglichkeit, dass man entweder (sofern sich eine HG ergab) auf Antrag höhergruppiert wurde oder ohne Antrag in der bisherigen EG verblieb. Letzteres konnte Sinn machen, da noch die alte Stufenregelung zur HG galt (nicht stufengleich). Wer also besser dran war, seine alte Stufe zu behalten, der hat auf die HG verzichtet. Den Antrag konnte man bis 31.12.2017 stellen.

Dies war eine bewusste Entscheidung des einzelnen TB und du hast dich schlicht für den Verbleib in der EG 10 entschieden. Doof, wenn das damals nicht gut kommuniziert wurde, allerdings ist jeder auch im ÖD selbst verantwortlich, seine Rechte wahrzunehmen und sich z.B. mit dem Tarifwerk zu befassen, dem man unterliegt.

So gesehen ist dieser Zug tatsächlich abgefahren, was die Höhergruppierung auf Antrag angeht. Da gibt es auch keine "Art und Weise", von der man enttäuscht sein muss, da es einen tariflich klar vorgegebenen Weg gab.

Aber! Nun trug ja seit 2017 Vater Rhein ziemlich viel Wasser herab und auch auf der Werra sind ziemlich viele Paddelboote heruntergeschippert. Haben sich denn von 2017 bis 2024 nicht einmal deine Aufgaben verändert? Der AG müsste (theoretisch) bei jeder Änderung der Tätigkeit auch schauen, ob sich damit nicht auch eine eingruppierungsrelevante Änderung ergeben hat. Was, wenn nun deine Tätigkeit nach 2017 eine Änderung erfahren hat, die dich damit in EG 11 eingruppiert hätte?

MoinMoin:
Wenn die auszuübenden Tätigkeiten nach der EG alt zur 10 und nach der EG neu zu 11 führen, dann müssen sich nur ein paar Prozente der Zeitanteile verschieben und die neue EGO würde in Kraft treten.

Also mein Tipp, sprich das beim AG an, schaue wo sich diese Änderungen ergeben haben (oder wo man sie mal eben schnell machen kann) und SchwubDiWub bist in der 11.

Ach ja: Ein Blick in deinen Arbeitsvertag verrät mir, dass dann die Stufenlaufzeit von neuem Anfängt.

Also diese Änderung nicht kurz vor Stufenanstieg machen (lassen), nicht das du ein zweites Mal vom öD enttäuscht wirst.


Ansonsten: Ja du kannst vom öD enttäuscht sein (wenn man die Erwartungshaltung hat, dass man an der Hand herumgeführt wird, denn du wurdest aktuell gehalten, hast es nur nicht verstanden), man kann aber auch von AN enttäuscht sein, die nicht in der Lage sind Texte verständig zu lesen oder zielgerichtet nachzufragen.

Carla:
Jetzt wäre mal interessant zu erfahren, auf welcher Grundlage der Anlage 1 Entgeltordnung sich eine Höhergruppierung ergab? Also was war die Änderung, die aus der 10er Stelle eine 11er Stelle gemacht hat. Stand das auch in dem damaligen Schreiben?

MoinMoin:

--- Zitat von: Carla am 15.07.2024 18:34 ---Jetzt wäre mal interessant zu erfahren, auf welcher Grundlage der Anlage 1 Entgeltordnung sich eine Höhergruppierung ergab? Also was war die Änderung, die aus der 10er Stelle eine 11er Stelle gemacht hat. Stand das auch in dem damaligen Schreiben?

--- End quote ---
Die Änderung war die Änderung der Entgeltordnung, die dazu führte, dass bei identischer Tätigkeit EGO alt und EGO neu zu unterschiedlichen Ergebnissen führt.

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