Liebe Community,
ich wende mich heute mit einer Frage an euch, bei der ich auf Nummer sicher gehen möchte, ob ich sie richtig bewerte.
Bei meiner Arbeitgeberin, bei der ich derzeit befristet, ab 1.9. unbefristet in der EG 11 angestellt bin, wird in der kommenden Zeit eine befristete E13-Stelle für die Dauer von ca. einem halben Jahr frei, die mich durchaus reizen würde.
Ich befinde mich derzeit in Entgeltstufe 3, der Übergang in Stufe 4 steht zum 1. Januar 2025 an.
Besteht überhaupt eine Möglichkeit, dass – sofern ich die besagte E13-Stelle übernehmen würde – sich dieser Wechsel nicht negativ auf meine Einstufung auswirkt?
Ich danke für eure Einschätzung!