Autor Thema: Befristete Umsetzung E11 nach E13  (Read 1387 times)

cestmoe

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Befristete Umsetzung E11 nach E13
« am: 08.07.2024 10:18 »
Liebe Community,

ich wende mich heute mit einer Frage an euch, bei der ich auf Nummer sicher gehen möchte, ob ich sie richtig bewerte.

Bei meiner Arbeitgeberin, bei der ich derzeit befristet, ab 1.9. unbefristet in der EG 11 angestellt bin, wird in der kommenden Zeit eine befristete E13-Stelle für die Dauer von ca. einem halben Jahr frei, die mich durchaus reizen würde.

Ich befinde mich derzeit in Entgeltstufe 3, der Übergang in Stufe 4 steht zum 1. Januar 2025 an.

Besteht überhaupt eine Möglichkeit, dass – sofern ich die besagte E13-Stelle übernehmen würde – sich dieser Wechsel nicht negativ auf meine Einstufung auswirkt?

Ich danke für eure Einschätzung!


MoinMoin

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Antw:Befristete Umsetzung E11 nach E13
« Antwort #1 am: 08.07.2024 10:31 »
Das ganze würde über eine vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten laufen.
Du würdest weiterhin in der alten EG bleiben und die Stufenlaufzeiten laufen dort weiter und parallel dazu würdest du eine Zulage bekommen, so dass du das Entgelt bekommst, als ob du höhergruppiert worden wärest.