Guten Tag,
ich befinde mich momentan in der EG 8, Stufe 4. Zum 01.01.2025 steige ich in Stufe 5 auf. Da ich aber auch andere/neue Tätigkeiten zugewiesen bekomme, werde ich zum 01.01.2025 in EG 9 eingruppiert.
Über die Suchfunktion im Forum habe ich folgenden Beitrag gefunden:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,115280.0.htmlHier heißt es:
Der Stufenaufstieg erfolgte in der juristischen Sekunde zwischen dem 31.10.2020 und dem 01.11.2020, denn er erfolgt nach einer entsprechenden Stufenlaufzeit. Die Höhergruppierung am 01.11.2020 erfolgt mithin nicht gleichzeitig mit dem Stufenaufstieg, sondern nachzeitig.
Was bei mir ja heißen würde, ich werde zwischen dem 31.12.2024 und dem 01.01.2025 in Stufe 5 eingruppiert und danach erfolgt die Höhergruppierung in EG 9.
Jetzt meine Frage: Greift diese Regel nur im TV-L oder auch im TV-V?
Im Tarifvertrag selbst konnte ich hierzu leider nichts finden. Gibt es entsprechende Gesetzestexte oder Anhänge für den TV-V?
Vielen Dank im Voraus!
Gruß
Flo