Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Transparenz bei Zulagen
VFA West:
--- Zitat von: MaLa am 12.07.2024 10:18 ---
--- Zitat von: VFA West am 10.07.2024 20:02 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 10.07.2024 08:44 ---Der AG kann seinen Mitarbeitern auch nicht verbieten über ihr Einkommen zu reden.
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Bei mir wurde Stillschweigen vereinbart, das musste ich unterschreiben. Meinst du, das ist gegenstandslos?
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Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Urteil vom 21. Oktober 2009 (Az. 2 Sa 183/09) entschieden, dass eine arbeitsvertragliche Klausel, die den Arbeitnehmer zur Verschwiegenheit über seine Vergütung verpflichtet, unwirksam ist, da sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt.
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Gut zu wissen, danke. Ich muss es grds. niemandem unter die Nase reiben, aber im Kollegium bekommen mehrere eine Zulage und sprechen oft darüber. Ich habe bisher immer so getan, als wüsste ich von nichts. ^^
TVOEDAnwender:
Das sagt der KAV NW in seinen Durchführungshinweisen zur aktualisierten FK-Zulage:
--- Zitat ---. Entgelttransparentgesetz An dieser Stelle ist der Vollständigkeit halber darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Fachkräftezulage um einen Entgeltbestandteil handelt, so dass § 3 Abs. 1 EntgTranspG gilt, wonach bekanntlich keine unmittelbare oder mittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts in Bezug auf sämtliche Entgeltbestandteile und Entgeltbedingungen stattfinden darf. Zu berücksichtigen ist zudem das Entgeltgleichheitsgebot nach § 7 EntgTranspG, wonach in Beschäftigungsverhältnissen für gleiche oder gleichwertige Arbeit wegen des Geschlechts nicht ein geringeres Entgelt vereinbart oder gezahlt werden darf. Ebenso wäre die Fachkräftezulage bei entsprechenden Auskunftsersuchen in die Vergleichsberechnung nach § 11 Abs. 3 EntgTranspG einzubeziehen.
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