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Transparenz bei Zulagen
MoinMoin:
--- Zitat von: VFA West am 10.07.2024 20:02 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 10.07.2024 08:44 ---Der AG kann seinen Mitarbeitern auch nicht verbieten über ihr Einkommen zu reden.
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Bei mir wurde Stillschweigen vereinbart, das musste ich unterschreiben. Meinst du, das ist gegenstandslos?
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Ich meine grundsätzlich ja, da gab es irgendein Urteil vor ein paar Jahren.
FearOfTheDuck:
Wobei es auch nicht schlecht ist, sich an getroffene Vereinbarungen zu halten.
Hat aber mit der Ausgangsfrage nur bedingt etwas zu tun.
wedo:
Bei Frauen könnte man (äh meinte Frau) es über das "Gesetz
zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen" versuchen
MarieH:
Entgelttransparenzgesetz sollte das ermöglichen. Aber da werden bei einer Anfrage dann natürlich Daten wie Name/Geschlecht anonymisiert.
MaLa:
--- Zitat von: VFA West am 10.07.2024 20:02 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 10.07.2024 08:44 ---Der AG kann seinen Mitarbeitern auch nicht verbieten über ihr Einkommen zu reden.
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Bei mir wurde Stillschweigen vereinbart, das musste ich unterschreiben. Meinst du, das ist gegenstandslos?
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Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Urteil vom 21. Oktober 2009 (Az. 2 Sa 183/09) entschieden, dass eine arbeitsvertragliche Klausel, die den Arbeitnehmer zur Verschwiegenheit über seine Vergütung verpflichtet, unwirksam ist, da sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt.
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