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Steht mir ein Pausenraum zu trotz Außendienst?

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bebolus:
5 Liter Wasser pro Tag mitnehmen, trinken und den Chef fragen wo Du es lassen sollst (so ca. alle halbe Stunde).. Wenn er sagt, dass Du nicht so viel Wasser trinken sollst, zum Personalrat gehen..

MoinMoin:
Und wenn er sagt, geh doch Pinken wann und wo du willst, Hauptsache die schaffst deine Arbeit während deiner Arbeitszeit.

Taigawolf:

--- Zitat von: MoinMoin am 16.07.2024 16:41 ---Und ist jetzt die Fahrt vom Arbeitsplatz zum Pausenraum jetzt Pause oder Arbeitszeit?

--- End quote ---

Eindeutig Pause. Außer es gibt eine Dienstvereinbarung, die diese Zeiten explizit als Arbeitszeiten ausweist.

Alien1973:
Eindeutig ist da gar nix....

Der Weg zum Pausenraum zählt mit zur Ruhepause. Entscheidendes Kriterium für eine Ruhepause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG ist die Freistellung des Arbeitnehmers von jeder Dienstverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung sich zum Dienst bereit zu halten (siehe auch Kommentar zur ArbZG, Rudolf Anzinger/Wolfgang Koberski, Verlag Recht und Wirtschaft, 2. Auflage, Frankfurt am Main 2005, ISBN 3-8005-3055-4 ).

Unbeschadet der arbeitsschutzrechtlichen Bewertung können die Betriebspartner (Betriebsrat / Arbeitgeber) im Rahmen einer Betriebsvereinbarung festlegen, dass der Weg zum Pausenraum nicht zur Ruhepause sondern als Arbeitszeit zählt.

Zu beachten ist, dass Pausenräume oder entsprechende Pausenbereiche für die Beschäftigten leicht erreichbar sein müssen (Ziffer 4.2 des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung). Nach der entsprechenden Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume sollen Pausenräume so gelegen sein, dass sie von den Arbeitnehmern möglichst innerhalb von 5 Minuten je Wegstrecke zu erreichen sind.

Nach dieser Definition ist es also Abhängig von der Erreichbarkeit des Pausenraumes innerhalb von 5 Minuten. Im Umkehrschluss zählt also der Weg dorthin als Arbeitszeit, wenn dieser länger als 5 min dauert.

Taigawolf:

--- Zitat von: Alien1973 am 17.07.2024 09:26 ---Eindeutig ist da gar nix....

Der Weg zum Pausenraum zählt mit zur Ruhepause. Entscheidendes Kriterium für eine Ruhepause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG ist die Freistellung des Arbeitnehmers von jeder Dienstverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung sich zum Dienst bereit zu halten (siehe auch Kommentar zur ArbZG, Rudolf Anzinger/Wolfgang Koberski, Verlag Recht und Wirtschaft, 2. Auflage, Frankfurt am Main 2005, ISBN 3-8005-3055-4 ).

Unbeschadet der arbeitsschutzrechtlichen Bewertung können die Betriebspartner (Betriebsrat / Arbeitgeber) im Rahmen einer Betriebsvereinbarung festlegen, dass der Weg zum Pausenraum nicht zur Ruhepause sondern als Arbeitszeit zählt.

Zu beachten ist, dass Pausenräume oder entsprechende Pausenbereiche für die Beschäftigten leicht erreichbar sein müssen (Ziffer 4.2 des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung). Nach der entsprechenden Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume sollen Pausenräume so gelegen sein, dass sie von den Arbeitnehmern möglichst innerhalb von 5 Minuten je Wegstrecke zu erreichen sind.

Nach dieser Definition ist es also Abhängig von der Erreichbarkeit des Pausenraumes innerhalb von 5 Minuten. Im Umkehrschluss zählt also der Weg dorthin als Arbeitszeit, wenn dieser länger als 5 min dauert.

--- End quote ---
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Die zitierte Definition habe ich auf Seite 1 schon geliefert. Und was steht da? Der Weg zum Pausenraum zählt zur Ruhepause (ArbZG), außer es gibt eine Betriebsvereinbarung. Genauso habe ich es auch geschrieben.

Die ASR hat keinerlei Auswirkungen auf die Definition von Arbeitszeit. Und selbst wenn steht da de facto nur, dass Pausenräume nach Möglichkeit innerhalb von 5 Minuten erreichbar sein sollen. Wenn nicht möglich, dann halt nicht.

Was ist daran nicht eindeutig?

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