Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Verbeamtung Bund // Pension

<< < (3/6) > >>

EiTee:

--- Zitat von: Bierbrot am 12.07.2024 11:34 ---Mich wundert auch, dass hier niemand die fiktive Laufbahnnachzeichnung erwähnt. Bei uns wird diese regelmäßig durchgeführt, und eine Einstellung in ein Beförderungsamt ist durchaus möglich, wenn es anrechenbare Zeiten gibt.

--- End quote ---

Bei uns wird das gemacht, wenn jemand auch so clever ist und danach fragt, nicht im Eingangsamt verbeamtet zu werden.

Wenn hier 6 1/2 Jahre anerkannt wurden und wir die Annahme tätigen, dass weitere Zeit in der Behörde vergangen ist, welche im Idealfall >= 1 1/2 Jahren entspricht. Bleiben als Grundlage die 6 1/2 Jahre für die fiktive Nachzeichnung. Da die 18 Monate Laufbahnbefähigung abgezogen werden.

Ab ca. 7 Jahren wird bei uns um zweiten Beförderungsamt verbeamtet.

Wäre in diesem Fall:

Nicht tech. Dienst -> Eingangsamt A9 -> Verbeamtung evtl. auf A11
Tech Dienst -> Eingangsamt A10 -> Verbeamtung auf A11

Wieso A11? Weil die Dienstposten A9 - 11 gebündelt sind.

Steckt hinter der E12 ein A12 DP und man wird aus diesem auch verbeamtet, so wird bei uns idR kein sogenannter "Falschsitzer" herbeigeführt sondern die Person, wenn genug anrechenbare Zeit vorliegt auf A12 verbeamtet.

Für diesen Sprung werden bei uns jedoch ca. 12 Jahre, im tech. Dienst, veranschlagt und 15 Jahre im nicht technischen Dienst.

Der hD wird bei TE nicht in Frage kommen, bzw. sollte dem so sein, würde die Erfahrungszeit immens runtergekürzt, da diese nicht der gleichen Wertigkeit entspricht.

Es liegen keine konkreteren Informationen vor, daher lässt sich hier nur aus unserer Sicht eine Äußerung treffen.



Neuromancer:
gehobener technischer Dienst, Stelle ist mit A13 bewertet.

Zu 1: Dann sollte eigentlich eine Verbeamtung nach 6 Monaten nichts im Wege stehen, Fachhochschulstudium und einiges an Jahren Berufserfahrung im gleichen Tätigkeitsbereich (wurde mir ja mit Stufe 4 bei E12 angerechnet - somit indirekt bestätigt) sind vorhanden.

Zu 2: Schade!

Zu 3: Verstanden, also nicht ganz so einfach, aber möglich.

Zu 4: Also primär wird mir die Zeit des Studiums (bzw 855 Tage) an die Pension angerechnet und aufgrund des Festsetzungeblatt in der Rente nicht Berücksichtigt (hab aktuell bei der RV alle Nachweise geliefert, sodass meine Rentenpunkte bzgl. Studium angerechnet werden). Höchstversorgungsgrenze ist mir bewusst, sprich 71,75%.

Zu 5: Verstanden, Zeit als TB wird mir bei der Festsetzung der Pension mit angerechnet, super!

______

A9/3 würde sich definitiv nicht für mich lohnen, A10/3 werde ich vlt auch nicht annehmen und mind. auf A11/3 plädieren.
Ich meine ich habe ja bereits die 6 1/2 Jahre aus der privaten Wirtschaft, zus noch die folgende Zeit als TB. Auch wurde mir ja die Zeit in der Stufenfestsetzung anerkannt.

Neuromancer:

--- Zitat von: EiTee am 12.07.2024 13:34 ---
--- Zitat von: Bierbrot am 12.07.2024 11:34 ---Mich wundert auch, dass hier niemand die fiktive Laufbahnnachzeichnung erwähnt. Bei uns wird diese regelmäßig durchgeführt, und eine Einstellung in ein Beförderungsamt ist durchaus möglich, wenn es anrechenbare Zeiten gibt.

--- End quote ---

Bei uns wird das gemacht, wenn jemand auch so clever ist und danach fragt, nicht im Eingangsamt verbeamtet zu werden.

Wenn hier 6 1/2 Jahre anerkannt wurden und wir die Annahme tätigen, dass weitere Zeit in der Behörde vergangen ist, welche im Idealfall >= 1 1/2 Jahren entspricht. Bleiben als Grundlage die 6 1/2 Jahre für die fiktive Nachzeichnung. Da die 18 Monate Laufbahnbefähigung abgezogen werden.

Ab ca. 7 Jahren wird bei uns um zweiten Beförderungsamt verbeamtet.

Wäre in diesem Fall:

Nicht tech. Dienst -> Eingangsamt A9 -> Verbeamtung evtl. auf A11
Tech Dienst -> Eingangsamt A10 -> Verbeamtung auf A11

Wieso A11? Weil die Dienstposten A9 - 11 gebündelt sind.

Steckt hinter der E12 ein A12 DP und man wird aus diesem auch verbeamtet, so wird bei uns idR kein sogenannter "Falschsitzer" herbeigeführt sondern die Person, wenn genug anrechenbare Zeit vorliegt auf A12 verbeamtet.

Für diesen Sprung werden bei uns jedoch ca. 12 Jahre, im tech. Dienst, veranschlagt und 15 Jahre im nicht technischen Dienst.

Der hD wird bei TE nicht in Frage kommen, bzw. sollte dem so sein, würde die Erfahrungszeit immens runtergekürzt, da diese nicht der gleichen Wertigkeit entspricht.

Es liegen keine konkreteren Informationen vor, daher lässt sich hier nur aus unserer Sicht eine Äußerung treffen.

--- End quote ---


Oh, dein Beitrag kam als ich meinen verfasst und verschickt habe.

Was heißt bei uns ? Macht dann wohl auch jede Behörde anders, oder ?
Meinst du nun mit zweiten Beförderungsamt A12 bei einer A13er Stelle(tech. Verwaltung)?

Organisator:

--- Zitat von: Neuromancer am 12.07.2024 13:48 ---A9/3 würde sich definitiv nicht für mich lohnen, A10/3 werde ich vlt auch nicht annehmen und mind. auf A11/3 plädieren.
Ich meine ich habe ja bereits die 6 1/2 Jahre aus der privaten Wirtschaft, zus noch die folgende Zeit als TB. Auch wurde mir ja die Zeit in der Stufenfestsetzung anerkannt.

--- End quote ---

Technischer Dienst = A10 als Eingangsamt. A11 wäre rechtlich möglich, kommt aber auf die Behörde an, ob sie das macht. Wäre also im Vorfeld zu erfragen / zu verhandeln.

Finanziell lukrativer wäre aber wohl eine IT-Zulage von 1.000,-- €, die beim Bund gezahlt werden kann.

Zumal es auch auf die Behörde ankommt, wann du dann tatsächlich in der A 13 landen würdest. Das kann 10 Jahre dauern, oder 20 oder auch gar nicht.

EiTee:

--- Zitat von: Neuromancer am 12.07.2024 13:56 ---Oh, dein Beitrag kam als ich meinen verfasst und verschickt habe.

Was heißt bei uns ? Macht dann wohl auch jede Behörde anders, oder ?
Meinst du nun mit zweiten Beförderungsamt A12 bei einer A13er Stelle(tech. Verwaltung)?

--- End quote ---

Ja tatsächlich handeln Behörden unterschiedlich. Einen Anspruch auf Beförderung gibt es nicht und daher könnte auch jeder im Eingangsamt, bis zur Pension, feststecken.

Im gehobenen tech. Dienst wäre das zweite Beförderungsamt A12, das ist korrekt.
Wenn du einen A13 Dienstposten inne hast, welcher der technischen Laufbahn zugeordnet ist, erspart dir das grundsätzlich, dass du dich neu auf einen höherwertigen Dienstposten bewerben musst, dies bedeutet jedoch nicht, dass dadurch schneller oder überhaupt befördert wird.

Bei den angegebenen Daten halte ich A11, für realistisch. Hier kann man dir nur ans Herz legen, dies vor der Verbeamtung, abzuklären, in welcher Besoldungsgruppe du ernannt wirst.
Wenn dir bei Ernennung eine Urkunde als technischer xxxOberinspektor ausgehändigt wird, bliebe in so einem Moment nur die Möglichkeit, die Ernennung abzulehnen und die Urkunde nicht anzunehmen.

Selbst wenn dir jemand zusagt, egal in welcher Form, dass es nicht im Eingangsamt sein wird sondern in einem Beförderungsamt, folgt hieraus keine bindende Wirkung. Daher Augen auf bei der tatsächlichen Ernennung.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version