Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Verbeamtung Bund // Pension
Neuromancer:
--- Zitat von: EiTee am 13.07.2024 21:43 ---
--- Zitat von: Neuromancer am 12.07.2024 13:56 ---Oh, dein Beitrag kam als ich meinen verfasst und verschickt habe.
Was heißt bei uns ? Macht dann wohl auch jede Behörde anders, oder ?
Meinst du nun mit zweiten Beförderungsamt A12 bei einer A13er Stelle(tech. Verwaltung)?
--- End quote ---
Ja tatsächlich handeln Behörden unterschiedlich. Einen Anspruch auf Beförderung gibt es nicht und daher könnte auch jeder im Eingangsamt, bis zur Pension, feststecken.
Im gehobenen tech. Dienst wäre das zweite Beförderungsamt A12, das ist korrekt.
Wenn du einen A13 Dienstposten inne hast, welcher der technischen Laufbahn zugeordnet ist, erspart dir das grundsätzlich, dass du dich neu auf einen höherwertigen Dienstposten bewerben musst, dies bedeutet jedoch nicht, dass dadurch schneller oder überhaupt befördert wird.
Bei den angegebenen Daten halte ich A11, für realistisch. Hier kann man dir nur ans Herz legen, dies vor der Verbeamtung, abzuklären, in welcher Besoldungsgruppe du ernannt wirst.
Wenn dir bei Ernennung eine Urkunde als technischer xxxOberinspektor ausgehändigt wird, bliebe in so einem Moment nur die Möglichkeit, die Ernennung abzulehnen und die Urkunde nicht anzunehmen.
Selbst wenn dir jemand zusagt, egal in welcher Form, dass es nicht im Eingangsamt sein wird sondern in einem Beförderungsamt, folgt hieraus keine bindende Wirkung. Daher Augen auf bei der tatsächlichen Ernennung.
--- End quote ---
Danke für die Einschätzung!
Ich bin ja neu im öD.
Wie wird das angesehen, wenn ich bei der Besprechung zur Verbeamtung auf A11/A12 plädiere und man nicht auf einen Nenner kommt, kann ich mir dann in der Behörde die Verbeamtung abschminken?
Oder könnte die Behörde dann im Nachhinein, wenn Referatsleitung und Direktor dies nochmal besprochen haben mir doch nochmal eine Verbeamtung, sei es jetzt im Beförderungs- oder Eingangsamt, anbieten ?
Wenn ich die Verbeamtung tatsächlich de facto ablehne, kann sie mir nochmal angeboten werden oder ist der Zug dann abgefahren?
Danke im Voraus
Neuro
Hans1W:
Solange du noch keine 50 Jahre alt bist, kannst du jeder Zeit verbeamtete werden, solange dein Dienstherr(Bund) es möchte.
EiTee:
--- Zitat von: Neuromancer am 12.07.2024 13:56 ---Danke für die Einschätzung!
Ich bin ja neu im öD.
Wie wird das angesehen, wenn ich bei der Besprechung zur Verbeamtung auf A11/A12 plädiere und man nicht auf einen Nenner kommt, kann ich mir dann in der Behörde die Verbeamtung abschminken?
Oder könnte die Behörde dann im Nachhinein, wenn Referatsleitung und Direktor dies nochmal besprochen haben mir doch nochmal eine Verbeamtung, sei es jetzt im Beförderungs- oder Eingangsamt, anbieten ?
Wenn ich die Verbeamtung tatsächlich de facto ablehne, kann sie mir nochmal angeboten werden oder ist der Zug dann abgefahren?
Danke im Voraus
Neuro
--- End quote ---
Wir bereits geschrieben wurde, ist die Verbeamtung auch danach weiterhin möglich.
Es gibt jedoch Behörden und/oder Personen im Personal die dies persönlich nehmen und dir anschließend keine weitere Möglichkeit bieten.
Im Voraus soll die Behörde liefern, was dich zum aktuellen Zeitpunkt zu erwarten hätte, damit du für dich entscheiden kannst ob du es willst oder nicht. Wenn das Ergebnis nicht zufriedenstellend ist, sollte man die Sache abblasen, ich würde jedoch nachfragen, ab welcher Zeit, eine Ernennung in einem entsprechend höheren Amt möglich wäre.
Ich gebe gerne ein aktuelles Beispiel von uns. Einer meiner Sachbearbeiter wollte sich verbeamten lassen, mit dem Ergebnis, dass dies in A10 geschieht. Wenn er ein weiteres Jahr anrechenbare Zeit hätte, wäre es A11 gewesen.
Dieser hat somit das Prozedere für sich gestoppt, bei uns wir dann so verfahren, dass er den nächsten Antrag nach 12 Monaten stellen kann (eig. nicht nötig, jedoch tickt da jede Behörde anders) mit dem Ziel, im nächsten Anlauf auf A11 befördert zu werden. Die Bearbeitungszeit eines bei uns gestellten Antrags dauert auch gerne mal bis zu 12 Monate.
Nun hätte er sich auch auf A11 verbeamten lassen können, in der Hoffnung, direkt nach 12 Monaten befördert zu werden, jedoch verschenkt niemand Geld und somit die Entscheidung.
officebuyman:
--- Zitat von: Organisator am 12.07.2024 08:16 ---
Allgemeiner Hinweis: Die Einstellung erfolgt grundsätzlich im Eingangsamt, also A9. Dürfte deutlich weniger Geld sein als E12.
--- End quote ---
Das stimmt so nicht. Habe ich selbst schon ganz anders mitbekommen und alle Aussagen die man durch ein grundsätzlich relativieren muss, sind nichtssagend.
Organisator:
--- Zitat von: officebuyman am 17.07.2024 13:15 ---
--- Zitat von: Organisator am 12.07.2024 08:16 ---
Allgemeiner Hinweis: Die Einstellung erfolgt grundsätzlich im Eingangsamt, also A9. Dürfte deutlich weniger Geld sein als E12.
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Das stimmt so nicht. Habe ich selbst schon ganz anders mitbekommen und alle Aussagen die man durch ein grundsätzlich relativieren muss, sind nichtssagend.
--- End quote ---
Da so ziemlich alle relevanten rechtlichen Regelungen eine Ausnahme zulassen, ist das "grundsätzlich" nicht nur berechtigt, sondern auch notwendig.
Insoweit ist meine Aussage weiterhin zutreffend, weil rechtlich normiert.
Grundsätzlich (In der Regel, Ausnahmen zulassend) wird im Eingangsamt verbeamtet.
Wenn du andere Beobachtungen gemacht hast, freue ich mich gerne über Infos zu den dazugehörigen Regelungen, die meinem Grundsatz widersprechen.
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