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Eingruppierung

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bellabimba:
Hallo zusammen,

ich hätte eine Verständnisfrage zum Tarifrecht bezüglich der Vorgehensweise bei einer Eingruppierung.
Ich habe innerhalb der Kommune die Stelle intern gewechselt.

Von der Finanzverwaltung in die Personalverwaltung.
Der Stellenwechsel bedeutet ein Änderung der Eingruppierung von 5 auf 9a.

Leider habe ich seitens der Personalleitung das Gefühl, dass meine Eingruppierung hinausgezögert wird.
Ich bin seit 4 Monaten auf dieser Stelle und habe mehrmals auf Änderung der Eingruppierung hingewiesen, aber es passiert nix.

Gestern wurde mir dann weitergegeben, ich soll einen Antrag auf Höhergruppierung stellen. Erst mit diesem Antrag könne ich höher eingruppiert werden.

Ist dieser Vorgang so korrekt??

Meines Wissens nach, besagt die Tarifautomatik, dass ich automatisch durch ausüben einer anderen Tätigkeit korrekt eingruppiert werden müsste. Meine momentane, seit 4 Monaten laufende Tätigkeit ist eine 9 a Stelle.

Den "Antrag" empfinde ich als falsche Anwendung des Tarifvertrags. Mir würde es lediglich obligen meine entgeldlichen Ansprüche der seit 4 Monaten ausgeübten Tätigkeit geltend zu machen.

Ich wäre dankbar für Hilfe.

VFA West:
Erhältst du weiterhin nur das Entgelt der E05?
War die Stelle mit E9a ausgeschrieben?
Hast du eine VFA-Ausbildung?

bellabimba:
Genau ich erhalte weiter Entgelt nach E05, obwohl mir im Gespräch mit der Personalleitung die 9a zugesagt wurde.

Ich habe keine VFA Ausbildung. Die Stelle die ich ausübe, wurde aber von einem externen Stellenbewerter mit 9a bewertet. 

Eine offizielle Auschreibung mit 9a gab es nicht. Es wurde kurzfristig jemand benötigt und mir wurde die Stelle intern angeboten (kleinere Kommune, interner Stellenwechsel).

FearOfTheDuck:
Autsch. Dein Wissen trügt dich nicht.

Tariflich ist ein Antrag weder vorgesehen noch erforderlich, dank Tarifautomatik bist du mit Übertragung der Tätigkeit entsprechend eingruppiert.

Du solltest schnell deine Ansprüche geltend machen und das korrekte Gehalt einfordern, wer weiß, wieviel Zeit noch benötigt wird.

Buschi:
Ein Antrag auf Höhergruppierung ist nicht notwendig. Stattdessen solltest du das dir zustehende tarifliche Entgelt in Textform geltend machen (§ 37 TVöD).

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