Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung
Tagelöhner:
Klingt mal wieder nach typischem Beamtenkalkriesel im dortigen Personalreferat...Null Ahnung von Tarifrecht aber einfach mal einen "Antrag" verlangen, weil das bei Behörden sowas wie ein Standard ist und sie das in ihrem Verwaltungsstudium public management o.ä. so gelernt haben. ;D
VFA West:
Wenn die sog. "Prüfungspflicht" gilt, dann kannst du ggf. nicht in die E9a eingruppiert werden, sondern müsstest den VL I machen. Dennoch hättest du in der Zwischenzeit Anspruch auf eine Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages, der sich bei Höhergruppierung ergeben würde (sprich das Entgelt der E9a).
Da sie dir ja ohnehin einen "Höhergruppierungsantrag" empfohlen haben, würde ich an deiner Stelle unter Verweis auf § 37 TVöD das Entgelt der E9a ab dem Tag der Übertragung der neuen Tätigkeiten schriftlich oder per Mail geltend machen.
Dann muss dort intern geprüft werden, ob du direkt in die E9a höhergruppiert werden kannst oder zunächst eine Zulage erhälst und den VL I nachmachen musst.
Halte uns gerne auf dem Laufenden. :)
PS: Ich hoffe nur, dass dir die Aufgaben auch tatsächlich schriftlich "übertragen" worden sind.
Als ich nach meiner Ausbildung in einer Kommune übernommen wurde, wurden mir die Aufgaben damals nicht "offiziell" übertragen, sondern ich wurde einfach in eine Abteilung gesetzt und sollte irgendetwas tun. Ich tat dann das, was meine Vorgängerin tat (E07) und bekam dennoch nur das Entgelt der E05. Ohne einen Nachweis darüber, welche genauen Aufgaben mir denn nun tatsächlich "übertragen" wurden, hatte ich auch nichts in der Hand, ein höheres Entgelt geltend zu machen.
bellabimba:
Vielen Dank für die Anworten :)!
Ich werde die Geltendmachung gleich am Montag einreichen.
Sollte ich nach auf die Ausschlussfrist verweisen? Oder passt die Geltendmachung in dieser Form:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erhalte von Ihnen derzeit Entgelt nach Entgeltgruppe 5 Stufe 3 TVöD-VKA. Meine auszuübende Tätigkeit weist Merkmale auf, welche einer höheren Entgeltgruppe angehören.
Aus diesem Grund mache ich hiermit die Höhergruppierung geltend. Kraft der Tarifautomatik nach § 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD-VKA bin ich richtigerweise seit dem 01.04.2024 in der Entgeltgruppe 9a Stufe 3 eingruppiert.
Daher fordere ich Sie mit einer Frist zum 31.08.2024 auf, das Arbeitsverhältnis rückwirkend seit dem 01.04.2024 nach Entgeltgruppe 9a Stufe 3 abzurechnen und die monatlichen Differenzbeträge zwischen der gezahlten Vergütung und der Vergütung nach Entgeltgruppe 9a Stufe 3 auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen sowie mir in Zukunft ein Entgelt nach Entgeltgruppe 9a Stufe 3 zu zahlen.
Gerne Verbesserungsvorschläge!
Lieben Dank!
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