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Messerführungsverbot in Österreich..
MoinMoin:
Und was daran ist beim aktuellem deutschen Gesetz zu ändern, denn diese Forderung ist doch jetzt schon erfüllt.
Man darf doch auch jetzt schon nicht in D ein Brotmesser im Park führen.
Also frage ich nochmals gerne, was am Gesetz soll geändert werden?
Klingenlänge, so wie ich es schon angedeutet habe?
Verbot des transportierens von Messern jeglicher Art? Klingt absurd in meinen Augen.
Wenn so ein Arschloch sein Brotmesser im Rucksack auf dem Rücken trägt, soll es verboten sein, dass er das mit sich trägt?Denn das isz derzeitig nach meinem Laienhaften Verständnis erlaubt.
ist es das was dir vorschwebt?
Und natürlich spricht nichts gegen Änderungen, wenn sie etwas bewirken könnten.
Aber auch da bleibst du antworten schuldig.
Du forderst irgendwie diffuse Dinge, die schon umgesetzt sind oder nicht umsetzbar sind.
Fun fakt, jemand der im Park ein Picknick macht und sein Brotmesser rausholt um das Baguette aufzuschneiden, könnte das durchaus gegen das Deutsche WaffG verstoßen, oder etwa nicht?
Es wird sicherlich von der Polizei nicht geahndet, wg. berechtigtes Interesse.
Aber eine falsche Bewegung mit dem Messer und schwup Owi
MoinMoin:
Vielleicht nochmals ein Fallbeispiel welches du wie bitte mit einer Gesetzesänderung verhindern willst.
Arschgeige läuft mit Täschchen durch die Gegend, dort hat er und Klappmesser (Klinge <12cm oder Klinge >12cm) und Apfel drin.
Alles natürlich als Fake, damit er berechtigtes Interesse heucheln kann (Apfelschälen) und er führt das Messer ja in einem verschlossen Behältnis, also führt es nicht im Sinne des Gesetzes (ok das wiederum hängt vom Richter ab, ob er das auch so sieht - hier mehr Klarheit, ist es das was du meinst?)
Womit willst du verhindern, dass dieser Honk aus Wut, das Messer nimmt und nicht sein Apfel schält, sondern es dir in der Bauch rammt?
Ich denke wir sind uns einig, dass das nicht möglich ist, außer wenn man ein Messertransportverbot ausspricht.
Ist es das was dir vorschwebt?
Faunus:
--- Zitat von: MoinMoin am 04.08.2024 10:52 ---Vielleicht nochmals ein Fallbeispiel welches du wie bitte mit einer Gesetzesänderung verhindern willst.
Arschgeige läuft mit Täschchen durch die Gegend, dort hat er und Klappmesser (Klinge <12cm oder Klinge >12cm) und Apfel drin.
--- End quote ---
Danke für die "Arschgeige" ;)
Ich bewege mich in einer Großstadt, fahre mit den ÖPNV zum Wandern und habe dabei ein "Brotzeitmesser" samt Brotzeit im Rucksack! Dazu gehört in der Regel auch ein Apfel.
MoinMoin:
Stimmt, ich hätte korrekterweise potentielle Arschgeige schreiben müssen.
Aber wenn ich bebolus richtig verstanden habe möchte er genau das verhindern, dass solche in den Öffis etc. dabei sein dürfen, durch ein Messerführungsverbot, welches korrekterweise Messertransportverbot heißen müsste.
bebolus:
Also @Moinmoin
Bei aller Höflichkeit: Du stellst die gleichen Fragen wieder und wieder, obwohl ich sie bereits beantwortet habe und Du sie Dir sogar mit 10 Sekunden Googlesuche auch selbst beantworten kannst. Da ich in Deinen Augen sowiso nicht geeignet bin Deine Fragen zu beantworten, lasse ich es ab jetzt.
Außerdem möchte ich noch daraufhinweisen, dass ich hier nur die Frage in den Raum geworfen habe, ob ein generelles MesserFÜHRverbot ala Osterreich sinnvoll sein KÖNNTE. In Österreich gibtvrs seit 2019 ein Messerführverbot für Ausländer (Anm.: Drittstaatler), welches ich hier bewusst gar nicht angesprochen habe. Ich denke aber, dass die Össis sich hier bei der Frage: ".. und was wenn der Afgahne mit Brotmesser und Apfel via ÖPNV zum Wandern fährt..?" mindestens mittelschwer totlachen würden.. 😁 Und z.B. die Dänen sowiso.. aber auch das hatte ich bereits mit typisch deutem Klein-Klein beschrieben.
Und ich unterstelle Euch beiden, dassIhr den Thread gar nicht in Gänze gelesen habt, weil dann würdet ihr die Fragen nicht wieder und wieder stellen.
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