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Messerführungsverbot in Österreich..
bebolus:
Übrigends, wenn sich stille Mitleser aus der Deckung wagen ohne inhaltlich zum Thema etwas beizutragen, spricht das auch für sich. Meckern und nix beitragen an eigener Meinung. Kann man auch gerne noch nachholen..
MoinMoin:
--- Zitat von: bebolus am 02.08.2024 19:10 ---Übrigends, wenn sich stille Mitleser aus der Deckung wagen ohne inhaltlich zum Thema etwas beizutragen, spricht das auch für sich. Meckern und nix beitragen an eigener Meinung. Kann man auch gerne noch nachholen..
--- End quote ---
Und könntest du uns endlich mit deinem Wissen über das Deutsche Waffg erquicken und sagen, welche Änderungen du dir vorstellst um in die Nähe des ösi Gesetzes zu kommen, oder bist du dazu vor lauter Verfolgungswahn und Angst und Überforderung nicht in der Lage?
Und wenn du meinst ich wäre Faunus, dann bitte du glaubst ja auch noch an andere seltsame Dinge.
MoinMoin:
--- Zitat von: bebolus am 02.08.2024 18:03 ---Ich bin raus bis im kommenden Jahr die PKS veröffentlicht wird.
--- End quote ---
Das ist der erste sinnvolle Satz, den ich von dir lese, denn das wird die erste sein, die qualifiziert etwas zu Messerattacken beinhalten kann.
MoinMoin:
--- Zitat von: bebolus am 01.08.2024 19:02 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 01.08.2024 19:01 ---Da dich dein Seminar nicht befähigt hat, einfache Fragen zum Gesetz zu beantworten, muss man annehmen, das du planlos bist.
--- End quote ---
Welche jetzt genau? Bitte gerne zitiert aus diesem thread..
--- End quote ---
Ach ja 167 habe ich vergessen zu erwähnen.
--- Zitat von: MoinMoin am 27.07.2024 16:13 ---
Also bitte erklär mir und den anderen doch bitte mal, was du am WaffG nach dem Vorbild von Ösiland ändern möchtest.
und on the top: Was es konkret bezwecken soll.
--- End quote ---
Habe das hast du beim verständigem Lesen womöglich nicht als Frage identifiziert, weil da das Fragezeichen fehlt, sorry.
Also bitte, ich warte auf deine Informationen, damit wir wieder auf die Sachebene kommen können, denn mich interessiert das Thema auch und bin wissbegierig.
bebolus:
--- Zitat von: MoinMoin am 03.08.2024 15:11 ---
--- Zitat von: bebolus am 01.08.2024 19:02 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 01.08.2024 19:01 ---Da dich dein Seminar nicht befähigt hat, einfache Fragen zum Gesetz zu beantworten, muss man annehmen, das du planlos bist.
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Welche jetzt genau? Bitte gerne zitiert aus diesem thread..
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Ach ja 167 habe ich vergessen zu erwähnen.
--- Zitat von: MoinMoin am 27.07.2024 16:13 ---
Also bitte erklär mir und den anderen doch bitte mal, was du am WaffG nach dem Vorbild von Ösiland ändern möchtest.
und on the top: Was es konkret bezwecken soll.
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Habe das hast du beim verständigem Lesen womöglich nicht als Frage identifiziert, weil da das Fragezeichen fehlt, sorry.
Also bitte, ich warte auf deine Informationen, damit wir wieder auf die Sachebene kommen können, denn mich interessiert das Thema auch und bin wissbegierig.
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Gerne, ein generelles Messerführverbot im öffentlichen Raum (Ausnahme: berechtigtes Interesse, wie es das jetzt auch z. B. bei Einhandmessern gibt). Dadurch würde potenziellen Assis (Anm.: nein, nicht Migranten o. Ä., sondern allen Assis) ein Gewaltmittel genommen und könnte bei polizeilichen Maßnahmen jeglicher Art auch abgenommen, einbehalten und bebußt werden.
Ich hatte das auch bereits so ausgeführt und wundere mich, dass Du das aus den bisherigen Posts nicht herauslesen konntest.
Ich hätte aus lauter Interesse, wenn es erlaubt ist, eine Gegenfrage: Was spricht dagegen?
Btw: ich entschuldige mich für meine Emotionen und die damit verbundenen Ausrutscher (an Alle)
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