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Messerführungsverbot in Österreich..

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bebolus:

--- Zitat von: Faunus am 04.08.2024 20:52 ---
--- Zitat von: bebolus am 04.08.2024 20:31 ---
--- Zitat von: Faunus am 04.08.2024 20:28 ---Wann wurde folgender Paragraph im deutschen WaffG aufgehoben?



--- Zitat ---§ 42a
Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten
   1.    Anscheinswaffen,
   2.    Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
   3.     Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

zu führen.


--- End quote ---

--- End quote ---

Lass es lieber.. Du hast keine Ahnung. Es ist der Transport beschrieben und es sind auch nicht alle Messer erfasst. Das wüsste man selbst mit 3 Wochen Seminar.

--- End quote ---


Ich lese "führen"!
Wir haben ein Messerführungsverbot und da fallen beschrieben Messer rein oder eben raus wie z.B.  ein Taschenmesser mit Klingen von 6 cm bzw. für die beide Hände benötigt werden.
Mein Kochmesser mit 24 cm Länge darf ich nach diesem § nicht auf einer Parkbank auspacken und am Griff mit meiner Hand nehmen.
Das ist auch richtig so!

--- End quote ---

Nein, das ist falsch. Du hast keine Ahnung.

bebolus:

--- Zitat von: Faunus am 04.08.2024 20:52 ---
--- Zitat von: bebolus am 04.08.2024 20:31 ---
--- Zitat von: Faunus am 04.08.2024 20:28 ---Wann wurde folgender Paragraph im deutschen WaffG aufgehoben?



--- Zitat ---§ 42a
Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten
   1.    Anscheinswaffen,
   2.    Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
   3.     Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

zu führen.


--- End quote ---

--- End quote ---

Lass es lieber.. Du hast keine Ahnung. Es ist der Transport beschrieben und es sind auch nicht alle Messer erfasst. Das wüsste man selbst mit 3 Wochen Seminar.

--- End quote ---


Ich lese "führen"!
Wir haben ein Messerführungsverbot und da fallen beschrieben Messer rein oder eben raus wie z.B.  ein Taschenmesser mit Klingen von 6 cm bzw. für die beide Hände benötigt werden.
Mein Kochmesser mit 24 cm Länge darf ich nach diesem § nicht auf einer Parkbank auspacken und am Griff mit meiner Hand nehmen.
Das ist auch richtig so!


Stampf Du weiter mit Deinem Fuß auf i mog nimma!

--- End quote ---

Du hast keine Ahnung und forderst mich auf Deine falsche Rechtsauslegung zu widerlegen. Das ist anmaßend und an Frechheit nicht zu überbieten.

Faunus:
Ich bekomme hier langsam eine Vorstellung mit welchen Problemen Polizei und Rettungskräfte heute in der Praxis kämpfen müssen. Gruselig!

bebolus:

--- Zitat von: NickHume am 04.08.2024 20:48 ---
--- Zitat von: bebolus am 04.08.2024 20:14 ---
Ist hier nicht irgendwer, der mehr Ahnung hat als ich.? (meine 30 Jahre Erfahrung in dem Deliktsbereich scheinen nicht auszureichen.., Und ja, moinmoin, 3 Wochen Umschulung als das WaffG seinerzeit geändert wurde..)

--- End quote ---

Ich denke, dass es einige  mit mehr Ahnung gibt. Sie würden ich ggf. mal mit deinem Geplöke auseinandersetzen, wenn du auch nur einmal auf konkrete Nachfragen eingehen würdest.

--- End quote ---

Welche Frage hast DU denn. Ich versuche zu antworten.

Ich bedanke mich aber schonmal für die netten Worte.

bebolus:

--- Zitat von: Faunus am 04.08.2024 21:03 ---Ich bekomme hier langsam eine Vorstellung mit welchen Problemen Polizei und Rettungskräfte heute in der Praxis kämpfen müssen. Gruselig!

--- End quote ---

Na dann lass Dich mal aus..

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