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Messerführungsverbot in Österreich..

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Warnstreik:

--- Zitat von: MoinMoin am 16.07.2024 19:26 ---
--- Zitat von: bebolus am 16.07.2024 17:59 ---
--- Zitat von: BAT am 16.07.2024 17:52 ---Und wir haben die ganzen Waffen auf dem Tisch und dürfen OWI-Verfahren machen.

--- End quote ---

Ja und..? Bei Blitzern 8 km/h geht es doch auch. OWI, Bußgeld, Bezahlkarte sperren, Platzverweis.. Meine Güte. Ich möchte am Bahnhof niemanden mit einem Küchenmesser neben mir haben. Ein Gramm Heroin in der Tasche wäre auch verboten.

Mal abgesehen davon, dass auch Bußgelder in letzter Konsequenz Haft nach sich ziehen können.

--- End quote ---
Aber der mit dem Küchenmesser wird weiterhin neben dir sitzen dürfen.
Wenn wir dem Ösi Model folgen.
Auch wenn diese Realität dir nicht gefällt.
Aber Hauptsache dein s. Gemüt ist beruhigt und der Staat hat gehandelt.

Merkste was biste was.

--- End quote ---

Nein, darf er nicht. Das Küchenmesser darf er transportieren - nicht aber führen. (d.h. griffbereit in Hose, Jacke, Scheide)
Als Angler darf ich mein Messer beim Angeln am See führen. Nicht aber in der S-Bahn. Die Trachtengruppe darf ihren Bärenfänger an der Tracht bei einem Event haben - nicht aber am Bahnhof oder abends auf der Reeperbahn.

In Hamburg gibt es schon einige Ecken, wo das Tragen verboten ist. Bei Personenkontrollen kann es dann wirklich teuer werden, da überlegt man es sich zweimal. ich denke auch nicht, dass irgendwelche Amokläufer Ziel einer solchen Änderung sind sondern Menschen aus bestimmten Milieus, die mittlerweile oft und gerne Messer tragen. Und da passiert dann leider ab und etwas. Das kann man einschränken...

Johann:

--- Zitat von: Warnstreik am 17.07.2024 09:23 ---In Hamburg gibt es schon einige Ecken, wo das Tragen verboten ist. Bei Personenkontrollen kann es dann wirklich teuer werden, da überlegt man es sich zweimal. ich denke auch nicht, dass irgendwelche Amokläufer Ziel einer solchen Änderung sind sondern Menschen aus bestimmten Milieus, die mittlerweile oft und gerne Messer tragen. Und da passiert dann leider ab und etwas. Das kann man einschränken...

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Aber passiert bei den Personen aus entsprechenden Milieus wirklich etwas? Wenn die ohne Vermögen oder Arbeit nichts zu verlieren haben und das Bußgeld einfach nicht bezahlen, ist das ein zahnloser Tiger.

MoinMoin:

--- Zitat von: Warnstreik am 17.07.2024 09:23 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 16.07.2024 19:26 ---
--- Zitat von: bebolus am 16.07.2024 17:59 ---
--- Zitat von: BAT am 16.07.2024 17:52 ---Und wir haben die ganzen Waffen auf dem Tisch und dürfen OWI-Verfahren machen.

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Ja und..? Bei Blitzern 8 km/h geht es doch auch. OWI, Bußgeld, Bezahlkarte sperren, Platzverweis.. Meine Güte. Ich möchte am Bahnhof niemanden mit einem Küchenmesser neben mir haben. Ein Gramm Heroin in der Tasche wäre auch verboten.

Mal abgesehen davon, dass auch Bußgelder in letzter Konsequenz Haft nach sich ziehen können.

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Aber der mit dem Küchenmesser wird weiterhin neben dir sitzen dürfen.
Wenn wir dem Ösi Model folgen.
Auch wenn diese Realität dir nicht gefällt.
Aber Hauptsache dein s. Gemüt ist beruhigt und der Staat hat gehandelt.

Merkste was biste was.

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Nein, darf er nicht. Das Küchenmesser darf er transportieren - nicht aber führen. (d.h. griffbereit in Hose, Jacke, Scheide)
Als Angler darf ich mein Messer beim Angeln am See führen. Nicht aber in der S-Bahn. Die Trachtengruppe darf ihren Bärenfänger an der Tracht bei einem Event haben - nicht aber am Bahnhof oder abends auf der Reeperbahn.

In Hamburg gibt es schon einige Ecken, wo das Tragen verboten ist. Bei Personenkontrollen kann es dann wirklich teuer werden, da überlegt man es sich zweimal. ich denke auch nicht, dass irgendwelche Amokläufer Ziel einer solchen Änderung sind sondern Menschen aus bestimmten Milieus, die mittlerweile oft und gerne Messer tragen. Und da passiert dann leider ab und etwas. Das kann man einschränken...

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Doch er darf weiterhin mit dem Küchenmesser in seinem Rucksack durch die Gegend fahren, da er dann dass Messer transportiert und nicht führt.

Interessant wäre es doch ob man in entsprechenden Verbotszonen einen signifikanten Rückgang der Taten feststellen konnte, oder ob es doch nur ein Zahnloser Beruhigungsdrops ist.

Warnstreik:

--- Zitat von: MoinMoin am 17.07.2024 11:00 ---
--- Zitat von: Warnstreik am 17.07.2024 09:23 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 16.07.2024 19:26 ---
--- Zitat von: bebolus am 16.07.2024 17:59 ---
--- Zitat von: BAT am 16.07.2024 17:52 ---Und wir haben die ganzen Waffen auf dem Tisch und dürfen OWI-Verfahren machen.

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Ja und..? Bei Blitzern 8 km/h geht es doch auch. OWI, Bußgeld, Bezahlkarte sperren, Platzverweis.. Meine Güte. Ich möchte am Bahnhof niemanden mit einem Küchenmesser neben mir haben. Ein Gramm Heroin in der Tasche wäre auch verboten.

Mal abgesehen davon, dass auch Bußgelder in letzter Konsequenz Haft nach sich ziehen können.

--- End quote ---
Aber der mit dem Küchenmesser wird weiterhin neben dir sitzen dürfen.
Wenn wir dem Ösi Model folgen.
Auch wenn diese Realität dir nicht gefällt.
Aber Hauptsache dein s. Gemüt ist beruhigt und der Staat hat gehandelt.

Merkste was biste was.

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Nein, darf er nicht. Das Küchenmesser darf er transportieren - nicht aber führen. (d.h. griffbereit in Hose, Jacke, Scheide)
Als Angler darf ich mein Messer beim Angeln am See führen. Nicht aber in der S-Bahn. Die Trachtengruppe darf ihren Bärenfänger an der Tracht bei einem Event haben - nicht aber am Bahnhof oder abends auf der Reeperbahn.

In Hamburg gibt es schon einige Ecken, wo das Tragen verboten ist. Bei Personenkontrollen kann es dann wirklich teuer werden, da überlegt man es sich zweimal. ich denke auch nicht, dass irgendwelche Amokläufer Ziel einer solchen Änderung sind sondern Menschen aus bestimmten Milieus, die mittlerweile oft und gerne Messer tragen. Und da passiert dann leider ab und etwas. Das kann man einschränken...

--- End quote ---
Doch er darf weiterhin mit dem Küchenmesser in seinem Rucksack durch die Gegend fahren, da er dann dass Messer transportiert und nicht führt.

Interessant wäre es doch ob man in entsprechenden Verbotszonen einen signifikanten Rückgang der Taten feststellen konnte, oder ob es doch nur ein Zahnloser Beruhigungsdrops ist.

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Das schrieb ich doch. Er darf es transportieren, aber nicht führen. Wenn ihr euch zofft muss er also erstmal in seinem Rucksack wühlen um dich abzustechen statt dir das Fausmesser direkt in die Rippen zu rammen.

@Johann
Ich gehe davon aus, dass man das dann nicht schulterzuckend abtut. Selbst wenn das Messer abgenommen wird und man eventuell mit zur Wache muss, ist das schon besser als nichts. Oft sind es Gruppen junger Männer, die sich oder andere mit Messern angreifen. Und die nehmen meist die Messer nicht mit um jemanden anzugreifen sondern um cool zu sein, um rumzufuchteln und dazuzugehören. Das sind nicht perse Kriminelle - durch Gruppendynamik können sie es aber werden. Und ich glaube, dass genau diese Gruppe sich durch ein Verbot einfangen lässt. (und die sind auch gut zu kontrollieren)

MoinMoin:
Ja hoffe ich auch, aber von diesen Testosteron gefüllten Menschen, habe ich mich die letzen 40 Jahre nicht bedroht gefühlt
Und die, die eine Gefahr für die bebolen Gefühle darstellen sind davon unbeeindruckt.

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