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Messerführungsverbot in Österreich..
MoinMoin:
--- Zitat von: bebolus am 17.07.2024 17:55 ---Alternativ könnte mann die gefährliche Körperverletzung mit Messer auch als Verbrechenstatbestand einstufen. Dann hätte man das Problem mit dem Führen nicht und würde das richtige Klientel adressieren..
--- End quote ---
keine Ahnung wo du lebst, aber ich würde stumpf behaupten, das Körperverletzung und der Versuch der Körperverletzung in D keine Ordnungswidrigkeit ist, sondern eine strafbare Handlung, also was willst du jetzt wie ändern?
Tiffy:
In Deutschland und bei der gegenwärtigen Regierung wird doch eher umgekehrt ein Schuh draus: "Was, viele Messerstraftaten durch Ausländer und Einwanderer? Dann mal schnell zur Owi runterstufen, macht sich besser im Kriminalitätsbericht und nimmt den Handlungsdruck raus." Siehe Schwarzfahren. Wird aber wohl zum Glück nicht so leicht funktionieren wie dort.
Organisator:
--- Zitat von: Tiffy am 17.07.2024 20:26 ---In Deutschland und bei der gegenwärtigen Regierung wird doch eher umgekehrt ein Schuh draus: "Was, viele Messerstraftaten durch Ausländer und Einwanderer? Dann mal schnell zur Owi runterstufen, macht sich besser im Kriminalitätsbericht und nimmt den Handlungsdruck raus." Siehe Schwarzfahren. Wird aber wohl zum Glück nicht so leicht funktionieren wie dort.
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Gibts da Vergleichbares? Oder woher ziehst du deine Erkenntnisse? Schwarzfahren, also das Erschleichen von Leistungen im Wert von wenigen Euro ist da eher kein passendes Beispiel.
MoinMoin:
--- Zitat von: Tiffy am 17.07.2024 20:26 ---In Deutschland und bei der gegenwärtigen Regierung wird doch eher umgekehrt ein Schuh draus: "Was, viele Messerstraftaten durch Ausländer und Einwanderer? Dann mal schnell zur Owi runterstufen, macht sich besser im Kriminalitätsbericht und nimmt den Handlungsdruck raus." Siehe Schwarzfahren. Wird aber wohl zum Glück nicht so leicht funktionieren wie dort.
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Kannst du das mit dem Schwarzfahren mal erläutern?
Also Erschleichung von Dienstleistung ist eine Owi?
Ein Wiederholungstäter als Schwarzfahrer wird doch, sofern man will, ratze fatze des Hausfriedensbruch anklagbar.
Und für das Schwarzfahren gibt es doch bis zu einem Jahr Bau, oder hat sich da was geändert im deutschem recht?
Organisator:
--- Zitat von: MoinMoin am 18.07.2024 08:10 ---
--- Zitat von: Tiffy am 17.07.2024 20:26 ---In Deutschland und bei der gegenwärtigen Regierung wird doch eher umgekehrt ein Schuh draus: "Was, viele Messerstraftaten durch Ausländer und Einwanderer? Dann mal schnell zur Owi runterstufen, macht sich besser im Kriminalitätsbericht und nimmt den Handlungsdruck raus." Siehe Schwarzfahren. Wird aber wohl zum Glück nicht so leicht funktionieren wie dort.
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Kannst du das mit dem Schwarzfahren mal erläutern?
Also Erschleichung von Dienstleistung ist eine Owi?
Ein Wiederholungstäter als Schwarzfahrer wird doch, sofern man will, ratze fatze des Hausfriedensbruch anklagbar.
Und für das Schwarzfahren gibt es doch bis zu einem Jahr Bau, oder hat sich da was geändert im deutschem recht?
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Jupp, da hat sich was geändert. "Wegen Schwarzfahren sitz ich jetzt im Knast" - "Das gibts doch gar nicht" mehr... Ist ne Owi geworden.
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