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Messerführungsverbot in Österreich..
MoinMoin:
--- Zitat von: Faunus am 18.07.2024 15:00 ---
--- Zitat von: bebolus am 18.07.2024 14:21 ---Ich habe etwas zu viel Sachverstand vorausgesetzt, entschuldigung.
--- End quote ---
Für deinen Ausetzer beim "Sachverstand" brauchst Du Dich nicht entschuldigen. Passiert den Besten ;)
--- Zitat von: bebolus am 18.07.2024 14:21 ---
Eine Körperverletzung unter Zuhilfenahme eines Messers ist als gefähriche Körperverletzung eingestuft und derzeit ein Vergehen.
--- End quote ---
Wenn schon, denn schon:
Die Körperverletzung gemäß § 223 Abs. 1 StGB ist aufgrund ihres Strafrahmens ein Vergehen.
Diese wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.
Die gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB ist zwar eine Qualifikation, aber aufgrund ihres Strafrahmens ebenfalls ein Vergehen. Der Strafrahmen der gefährlichen Körperverletzung sieht eine Mindeststrafe von sechs Monaten und eine Höchststrafe von 10 Jahren Freiheitsentzug vor.
Dagegen ist die Qualifikation der schweren Körperverletzung gemäß § 226 StGB ein Verbrechen.
Das Gesetz sieht hier einen Strafrahmen von einem bis zehn Jahren Freiheitsentzug vor. Nach § 226 Abs. 2 StGB ist die Mindeststrafe sogar drei Jahre Freiheitsentzug, wenn...
Welche Art der Körperverletzungen vorliegt - und da waren unsere Gesetzgeber pragmatisch - hängt in erster Linie von den Folgen der Körperverletzung für das Opfer ab, ABER ganz bestimmt nicht von der Art der Tatwaffe!
Stichst Du mit einem Messer jdn. ein Auge aus ist das schwere Körperverletzung und damit ein Verbrechen!
--- End quote ---
Warum Messer, dass darf man nicht mit sich führen, dafür nimmt man dann eine Nagelfeile, oder eines der Dinge die vom Messerführungsverbot ausgenommen sind.
bebolus:
--- Zitat von: Faunus am 18.07.2024 15:00 ---
--- Zitat von: bebolus am 18.07.2024 14:21 ---Ich habe etwas zu viel Sachverstand vorausgesetzt, entschuldigung.
--- End quote ---
Für deinen Ausetzer beim "Sachverstand" brauchst Du Dich nicht entschuldigen. Passiert den Besten ;)
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Das war übrigens nicht sonderlich nett
bebolus:
--- Zitat von: MoinMoin am 18.07.2024 15:11 ---
--- Zitat von: Faunus am 18.07.2024 15:00 ---
--- Zitat von: bebolus am 18.07.2024 14:21 ---Ich habe etwas zu viel Sachverstand vorausgesetzt, entschuldigung.
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Für deinen Ausetzer beim "Sachverstand" brauchst Du Dich nicht entschuldigen. Passiert den Besten ;)
--- Zitat von: bebolus am 18.07.2024 14:21 ---
Eine Körperverletzung unter Zuhilfenahme eines Messers ist als gefähriche Körperverletzung eingestuft und derzeit ein Vergehen.
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Wenn schon, denn schon:
Die Körperverletzung gemäß § 223 Abs. 1 StGB ist aufgrund ihres Strafrahmens ein Vergehen.
Diese wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.
Die gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB ist zwar eine Qualifikation, aber aufgrund ihres Strafrahmens ebenfalls ein Vergehen. Der Strafrahmen der gefährlichen Körperverletzung sieht eine Mindeststrafe von sechs Monaten und eine Höchststrafe von 10 Jahren Freiheitsentzug vor.
Dagegen ist die Qualifikation der schweren Körperverletzung gemäß § 226 StGB ein Verbrechen.
Das Gesetz sieht hier einen Strafrahmen von einem bis zehn Jahren Freiheitsentzug vor. Nach § 226 Abs. 2 StGB ist die Mindeststrafe sogar drei Jahre Freiheitsentzug, wenn...
Welche Art der Körperverletzungen vorliegt - und da waren unsere Gesetzgeber pragmatisch - hängt in erster Linie von den Folgen der Körperverletzung für das Opfer ab, ABER ganz bestimmt nicht von der Art der Tatwaffe!
Stichst Du mit einem Messer jdn. ein Auge aus ist das schwere Körperverletzung und damit ein Verbrechen!
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Warum Messer, dass darf man nicht mit sich führen, dafür nimmt man dann eine Nagelfeile, oder eines der Dinge die vom Messerführungsverbot ausgenommen sind.
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In meiner Wahrnehmung häufen sich aber gerade nicht die Angriffe mit Nagelfeilen, sondern mit Messern..
MoinMoin:
--- Zitat von: bebolus am 18.07.2024 15:14 ---In meiner Wahrnehmung häufen sich aber gerade nicht die Angriffe mit Nagelfeilen, sondern mit Messern..
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Ich kann nicht beurteilen, ob deine subjektive Wahrnehmung mit deiner Lektüre zusammen hängt oder ob wir eine objektive Steigerung haben.
(edit: dauerhafte Steigerung natürlich, da wir zuletzt 9000 Delikte verzeichnet hatten)
Wesentlich effektiver als eine Messerführungsverbot wäre es also ein Verbot der Berichterstattung über Messerstechervorfälle zu erwirken, dann würde sich definitiv schneller und dauerhafter deine Wahrnehmung ändern.
Und wer weiß, vielleicht würde es dann auch weniger Nachahmer geben und objektiv die Anzahl der Messerstechervorfälle ändern.
MoinMoin:
--- Zitat von: bebolus am 18.07.2024 15:12 ---
--- Zitat von: Faunus am 18.07.2024 15:00 ---
--- Zitat von: bebolus am 18.07.2024 14:21 ---Ich habe etwas zu viel Sachverstand vorausgesetzt, Entschuldigung.
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Für deinen Aussetzer beim "Sachverstand" brauchst Du Dich nicht entschuldigen. Passiert den Besten ;)
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Das war übrigens nicht sonderlich nett
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Das nennt man Echo
und Faunus hat dich doch sehr freundlich in deinem Irrtum belehrt, was sehr nett von ihm war.
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