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PIN online ändern Personalausweis

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SamFisher:
Die EU DSGVO ist das höherrangige Recht und muss umgesetzt werden.

Allerdings biete es wie die meisten EU Regeln an vielen Stellen etwas Interpretationsspielraum.

Zum Beispiel enthält §4 DSGVO zwar eine Kategorisierung personenbezogener Daten, aber keine abschließende Auflistung. Über die Frage, ob die sexuelle Ausrichtung oder Religion ein personenbezogenes Datum ist, kann man diskutieren. Beides ist dort nicht erwähnt.

Da der Absatz aber mit „alle Informationen“ beginnt, neigt man in Deutschland dazu, den Bereich möglichst weit auszulegen.

maiklewa:
Servus,

ich hatte erst vor ein paar Wochen einen neuen Perso beantragt. Erst bekam ich den PIN-Brief nach Hause. Dann ging ich aufs Bürgerbüro, um den abzuholen. Von wem bekam ich denn jetzt den PIN-Brief, doch von der Bundesdruckerei, oder?

Den PIN kann man aber doch nur mit nem Smartphone über NFC ädern, wenn man diesen PIN-Brief noch hat?

Gruß

lumer:

--- Zitat von: SamFisher am 19.07.2024 08:42 ---Die EU DSGVO ist das höherrangige Recht und muss umgesetzt werden.

Allerdings biete es wie die meisten EU Regeln an vielen Stellen etwas Interpretationsspielraum.

Zum Beispiel enthält §4 DSGVO zwar eine Kategorisierung personenbezogener Daten, aber keine abschließende Auflistung. Über die Frage, ob die sexuelle Ausrichtung oder Religion ein personenbezogenes Datum ist, kann man diskutieren. Beides ist dort nicht erwähnt.

Da der Absatz aber mit „alle Informationen“ beginnt, neigt man in Deutschland dazu, den Bereich möglichst weit auszulegen.

--- End quote ---
Das ist off-topic, aber die Beispiele sind sehr schlecht gewählt. Bei den von dir genannten Daten handelt es sich nach Art. 9 DSGVO sogar um besondere Kategorien von pbD.
Und selbst wenn es dort nicht aufgeführt wäre, solltest du die Definition in Art. 4 Nr. 1 DSGVO bis zum Ende lesen. Die Kategorien fallen mindestens unter die kulturelle und/oder soziale Identität der Person.
Einzubeziehen ist auch die Rechtsprechung des EuGH. Wenn sogar die Anmerkungen eines Prüfers an einer schriftlichen Prüfung sowohl personenbezogene Daten für den Geprüften als auch für den Prüfenden darstellen, dann sind solche intimen Details wie die Religion oder die sexuelle Orientierung erst recht umfasst. Und zwar europaweit.

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