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GmbH // TVöD

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TVOEDAnwender:
Vorsicht geboten wäre, wenn der AG dir eine statische Klausel anbietet (TVöD nur Stand jetzt, Vorbehalt der Übernahme von Entgeltsteigerungen etc.) oder eine Klausel ala "in Anlehnung an den TVöD" und ggfls. dann einen Ausschluss von Regelungen aus dem TVöD (z.B. es gibt keine JSZ o.ä., also "Rosinenpickerei") festlegt. Das wäre keine volle Anwendung des TVöD.

andi1504:
Es kann bei einer kommunalen GmbH auch durchaus sein, dass diese nicht mehr als 10 AN in Vollzeit beschäftigt und somit das KSchG nicht anwendbar ist. Das solltest Du ebenfalls klären.

Frod24:
Besten Dank für die zahlreichen und informativen Antworten.

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