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Urlaubsanspruch bei Wechsel von 2-Tageswoche auf 4-Tageswoche

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MoinMoin:
Wobei in den einen 3 Wochen nur das Entgelt der 2 Tage Woche bezahlt werden muss und die anderen 3 Wochen das Entgelt der 4 Tage Wochen, oder?

BAT:
Das ist doch ähnlich, wie bei der Schichtzulage ganz anders zu sein. Teilzeit bedeutet ja nicht, dass man weniger als 40 oder 48 Stunden pro Woche arbeitet ;)

Casa:

--- Zitat von: MoinMoin am 22.07.2024 15:28 ---Wobei in den einen 3 Wochen nur das Entgelt der 2 Tage Woche bezahlt werden muss und die anderen 3 Wochen das Entgelt der 4 Tage Wochen, oder?

--- End quote ---

Nicht bei Urlaub im 2. Halbjahr. Jeder Tag ist gleich viel "wert."

Bei Änderung der täglichen Stundenzahl sieht das anders aus.

McOldie:

--- Zitat von: MoinMoin am 22.07.2024 15:28 ---Wobei in den einen 3 Wochen nur das Entgelt der 2 Tage Woche bezahlt werden muss und die anderen 3 Wochen das Entgelt der 4 Tage Wochen, oder?

--- End quote ---

Der Sachverhalt gibt aber nicht her, dass der Wechsel der Verteilung der Arbeitszeit von 2 auf 4 Tage auch mit einem Wechsel der vereinbarten Arbeitszeit verbunden ist

MoinMoin:

--- Zitat von: McOldie am 22.07.2024 15:00 ---Hier wird offenbar vergessen, dass der Urlaubsanspruch sich immer - unabhängig davon dass an jedem Tag in der Woche und nur an einigen Tagen der Woche gearbeitet wird - immer nur auf Arbeitstage bezieht. Arbeitstage sind danach alle Kalendertage, an denen die Beschäftigten dienstplanmäßig oder betriebsüblich zu arbeiten haben oder zu arbeiten hätten, mit Ausnahme der auf Arbeitstage fallenden gesetzlichen Feiertage, für die kein Freizeitausgleich gewährt wird.
Insoweit bleibt es bei der Fragestellerin, die im 1. Halbjahr noch keinen Urlaub genommen hat, bei 6 Wochen Urlaub, denn es zählen nur 4 Tage pro Woche.

--- End quote ---
Leicht Verwirrung kommt da auf.
Heißt das man beim Wechsel von 2 auf 4 Tage Woche 24 Urlaubstage bekommt, damit es 6 Wochen sind?
Das wertet dann doch die Bezahlung pro Urlaubswoche auf.

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