"unbestimmt" sehe ich anders:
"...mit der ersten Ernennung in ein Verhältnis mit Anspruch auf Dienstbezüge im Geltungsbereich ein Grundgehalt der ersten mit einem Grundgehaltsbetrag ausgewiesenen Stufe der maßgeblichen Besoldungsgruppe festgesetzt, sofern keine anderen ..usw. (= Anfangsgrundgehalt)".
VG Düsseldorf (26. Kammer), Urteil vom 26.06.2020 – 26 K 5362/17
Ich konnte bspw. Zeiten als Soldat auf Zeit anrechnen lassen, sodass meine Erfahrungsstufe von Anfang an höher gewertet wurde.
Die Anfangsstufe beginnt bei Stufe 2, da gebe ich Dir Recht. Da muss aber nicht zwangsläufig für dich dort gelten, wenn du Zeiten anrechnen lassen kannst..
Viel Erfolg natürlich, Daumen sind gedrückt!