Autor Thema: [BW] Erfahrungsstufen nach Dienstherrenwechsel  (Read 2821 times)

auhrig

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Hallo liebe Forumsgemeinde,

ich bin am 01.12.23 vom Bund zum Kreis in BaWü gewechselt. Insgesamt wurden bei mir dabei 11 Jahre und 1 Monat Erfahrungszeiten berücksichtigt (soweit nachvollziehbar und korrekt). Ich bin in Besoldungsgruppe 12 und meine Personal-SB hat den Aufstiegsbeginn auf den 01.11.2012 berechnet (ok), beginnt aber mit Stufe 1 die es ja in A12 gar nicht gibt.
Ist das korrekt oder müsste es nicht mit der "Anfangsgrundgehalt der jeweiligen Besoldungsgruppe" (§ 31 Abs. 3 LBesGBW) beginnen, sprich A12 Stufe 2?
Hatte jemand ähnliche Probleme?
Danke für euere Hilfe im voraus!
« Last Edit: 02.08.2024 02:00 von Admin »

Taigawolf

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 209
Antw:(BW) Erfahrungsstufen nach Dienstherrenwechsel
« Antwort #1 am: 19.07.2024 09:24 »
Wenn es keine Stufe 1 gibt, dann kann man auch nicht in diese eingruppiert werden.

Auch die Stufe 2 würde mich wundern...bei 11 Jahren Dienstzeit landet man nicht in der Anfangsstufe. Welche Stufe hattest Du denn beim Bund?

Hier muss ein Fehler vorliegen.

Casa

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,243
Antw:(BW) Erfahrungsstufen nach Dienstherrenwechsel
« Antwort #2 am: 19.07.2024 09:26 »
Zitat
Ist das korrekt oder müsste es nicht mit der "Anfangsgrundgehalt der jeweiligen Besoldungsgruppe" (§ 31 Abs. 3 LBesGBW) beginnen, sprich A12 Stufe 2?

Nein.

Bei Versetzung wird das frühere Beamtenverhältnis fortgesetzt und du hast wahrscheinlich mit A9 Stufe 1 begonnen. Im dann einschlägigen Beamtenrecht wird der fiktive Besoldungswerdegang nachgezeichnet.

Andernfalls würdest du durch Wechsel des Dienstherren besser gestellt werden, als der Kollege ein Büro weiter mit A12 und ebenfalls 11 Jahren Dienstzeit.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

auhrig

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Antw:(BW) Erfahrungsstufen nach Dienstherrenwechsel
« Antwort #3 am: 19.07.2024 09:33 »
Aktuell habe ich A12 Stufe 4 und werde zum 01.11.2024 Stufe 5 werden. Im Bescheid schrieb sie mit
Beginn Erfahrungszeit 01.11.2023

01.11.2012 Stufe 1 (Gibt es bei A12 aber nicht)
01.11.2015 Stufe 2
01.11.2018 Stufe 3
01.11.2021 Stufe 4
01.11.2024 Stufe 5

Im der ersten Berechnung im April fing Sie noch mit Stufe 2 an so dass alle Stufen eben eins höher lagen.
Meine genaue Stufe beim Bund weiß ich gerade nicht, spielt ja dafür auch keine Rolle, weil allein die neu und fiktiv berechneten Erfahrungszeiten nach LBEsGBW gelten.

Taigawolf

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 209
Antw:(BW) Erfahrungsstufen nach Dienstherrenwechsel
« Antwort #4 am: 19.07.2024 09:51 »
Aktuell habe ich A12 Stufe 4 und werde zum 01.11.2024 Stufe 5 werden. Im Bescheid schrieb sie mit
Beginn Erfahrungszeit 01.11.2023

01.11.2012 Stufe 1 (Gibt es bei A12 aber nicht)
01.11.2015 Stufe 2
01.11.2018 Stufe 3
01.11.2021 Stufe 4
01.11.2024 Stufe 5

Im der ersten Berechnung im April fing Sie noch mit Stufe 2 an so dass alle Stufen eben eins höher lagen.
Meine genaue Stufe beim Bund weiß ich gerade nicht, spielt ja dafür auch keine Rolle, weil allein die neu und fiktiv berechneten Erfahrungszeiten nach LBEsGBW gelten.

Jetzt verstehe ich, was Du meinst. Ich denke in dem Fall ist das korrekt. 2012 warst Du ja noch nicht A12, wo es keine Stufe 1 gibt.

Du hast korrekt den § 31 Abs. 3 LBesGBW zitiert. Dann musst Du aber nicht bei "Anfangsgrundgehalt der jeweiligen Besoldungsgruppe" aufhören, sondern auch zu Ende lesen:

"Das Aufsteigen in den Stufen beginnt mit dem Anfangsgrundgehalt der jeweiligen Besoldungsgruppe mit Wirkung vom ersten des Monats, in dem die erste Ernennung mit Anspruch auf Dienstbezüge bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn im Geltungsbereich des Grundgesetzes wirksam wird."

Dein Aufstieg in den Stufen hat 2012 begonnen, und zwar mit dem Anfangsgrundgehalt der damaligen Besoldungsgruppe. Wenn es da eine Stufe 1 gab, dann ist alles korrekt.

auhrig

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Antw:(BW) Erfahrungsstufen nach Dienstherrenwechsel
« Antwort #5 am: 19.07.2024 10:32 »
Das ist es ja gerade. Es gibt in A12 keine Stufe 1 (Damals nicht und heute auch nicht).
Das bedeutet jemand der am 01.11.2012 mit A12 angefangen hat, würde wohl in Stufe 2 begonnen haben und wäre dann mit gleicher Dienstzeit eine Stufe höher als ich. Das kommt mir komisch vor. da ja alles in einer Besoldungsgruppe berechnet wird.

Gewerbler

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 323
Antw:(BW) Erfahrungsstufen nach Dienstherrenwechsel
« Antwort #6 am: 19.07.2024 10:38 »
Es scheint aber doch darum zu gehen, dass niemand direkt in A12 anfängt, sondern dass du beim Eingangsamt anfangen musst. Bei der Beförderung bleibt die Stufe und Laufzeit ja erhalten.

Taigawolf

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 209
Antw:(BW) Erfahrungsstufen nach Dienstherrenwechsel
« Antwort #7 am: 19.07.2024 10:47 »
Eben. Da A12 nicht das Eingangsamt ist, ist das irrelevant bzw. kann dieser Fall gar nicht auftreten.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,435
Antw:(BW) Erfahrungsstufen nach Dienstherrenwechsel
« Antwort #8 am: 19.07.2024 11:22 »
Das ist es ja gerade. Es gibt in A12 keine Stufe 1 (Damals nicht und heute auch nicht).
Das bedeutet jemand der am 01.11.2012 mit A12 angefangen hat, würde wohl in Stufe 2 begonnen haben und wäre dann mit gleicher Dienstzeit eine Stufe höher als ich. Das kommt mir komisch vor. da ja alles in einer Besoldungsgruppe berechnet wird.
In welcher Besoldungsgruppe warst du am 1.11.2012?
Gab es dort die die Stufe 1 im Kreis in BaWü?
Wie ist es eigentlich mit dieser Anhebung der Stufen in BaWü, müsste die auch berücksichtigt werden?

Gewerbler

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 323
Antw:(BW) Erfahrungsstufen nach Dienstherrenwechsel
« Antwort #9 am: 19.07.2024 11:31 »
Wie ist es eigentlich mit dieser Anhebung der Stufen in BaWü, müsste die auch berücksichtigt werden?

Meinst du die Anhebung der Eingangsämter? Die müssten jetzt glaube ich bei A10 im gD liegen bzw. A11 für technische Berufe.

Ist aber insofern irrelevant, weil es bis einschließlich A11 eine Stufe 1 gibt. Daher ist A13 als Eingangsamt für den hD (das ja nicht angehoben wurde...) das einzige, das nicht mit Stufe 1 losgeht, sondern mit Stufe 3.


Edit: Mir kam gerade noch der Gedanke, dass man prinzipiell ja auch im Beförderungsamt verbeamtet werden kann unter bestimmten Voraussetzungen. Ich denke, dann könnte die Rechnung nochmal anders aussehen. Andererseits ist das aber natürlich ein seltener Spezialfall, nehme ich an.

auhrig

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Antw:(BW) Erfahrungsstufen nach Dienstherrenwechsel
« Antwort #10 am: 19.07.2024 11:48 »
d.h. beim Eingangsamt hD A13 würdet ihr mit Stufe 3 anfangen, weil es eine Eingangsamt ist?
A12 kennt auch keine Stufe 1, warum auch immer.
Den Begriff "Eingangsamt" ist im § 31 LBesGBW ja gar nicht genannt und den den Wortlaut "im jeweiligen Besoldungsgruppe" lese ich bezogen auf eine Einstufung A11 oder A12 und so weiter. Es ist ja eine fiktive Rechnung die unabhängig meiner bisherigen Beförderungen berechnet wird. Wenn man das praktisch betrachtet ich war am 01.11.2012 noch im Studium des gehobenen Steuerdienstes, lol!

auhrig

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Antw:(BW) Erfahrungsstufen nach Dienstherrenwechsel
« Antwort #11 am: 01.08.2024 14:35 »
Für alle interessierten Kolleginnen und Kollegen,

ich habe jetzt Widerspruch gegen den Bescheid vom 16.07.2024 eingelegt mit der Begründung, dass
1. keine Rechtgrundlage für einen neuen Bescheid besteht um den ursprünglich vom 03.04.2024 bestehenden zu ändern
2. 2.   § 31 Abs. 3 LBesGBW arbeitet ja leider mit unbestimmten Rechtsbegriffen wie z.B. „Anfangsgrundgehalt“. Jedenfalls verstehe ich den Passus „dem Anfangsgrundgehalt der jeweiligen Besoldungsgruppe“ wie folgt. Meine Besoldungsgruppe ist A12 und das Anfangsgrundgehalt ist dort A12 St. 2

Falls Interesse besteht werde ich das Ergebnis dieser Diskussion mit meiner Personalstelle gerne hier veröffentlichen
Vielen Dank für eure Beiträge und bis dann!

Bruce Springsteen

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 158
Antw:(BW) Erfahrungsstufen nach Dienstherrenwechsel
« Antwort #12 am: 01.08.2024 15:40 »
"unbestimmt" sehe ich anders:

"...mit der ersten Ernennung in ein Verhältnis mit Anspruch auf Dienstbezüge im Geltungsbereich ein Grundgehalt der ersten mit einem Grundgehaltsbetrag ausgewiesenen Stufe der maßgeblichen Besoldungsgruppe festgesetzt, sofern keine anderen ..usw. (= Anfangsgrundgehalt)".

VG Düsseldorf (26. Kammer), Urteil vom 26.06.2020 – 26 K 5362/17

Ich konnte bspw. Zeiten als Soldat auf Zeit anrechnen lassen, sodass meine Erfahrungsstufe von Anfang an höher gewertet wurde.

Die Anfangsstufe beginnt bei Stufe 2, da gebe ich Dir Recht. Da muss aber nicht zwangsläufig für dich dort gelten, wenn du Zeiten anrechnen lassen kannst..

Viel Erfolg natürlich, Daumen sind gedrückt!

auhrig

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Antw:[BW] Erfahrungsstufen nach Dienstherrenwechsel
« Antwort #13 am: 02.08.2024 10:37 »
Hallo zusammen,

manchmal geht es schnell. Meine Pers SB hat mich gerade telefonisch darüber informiert, dass ich sowohl, was die Bestandskraft des ursprünglichen Bescheid als auch inhaltlich (Anfangsgrundgehalt ist A12 Stufe 2) recht habe und sie den anderen Bescheid aufhebt.

Danke für eure Unterstützung! Und danke Bruce für das Urteil!