Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung nach Ausbildung / Beginn der Zahlung
RoyOd:
Hallo zusammen,
ich habe am 15.07.2024 meine Ausbildung abgeschlossen und wurde somit ab dem 16.07. in EG8 eingruppiert. § 17 Abs. 4 S. 4 sagt, Beschäftigte erhalten das Entgelt rückwirkend ab 1. des Monats, in dem sie eingruppiert wurden.
Gibt es hier Unterschiede, wenn ich vorher im Ausbildungsverhältnis war?
Ich habe in meiner Gehaltsabrechnung nun anteilig Ausbildungsvergütung und anteilig die EG8 erhalten. Ist das korrekt oder steht mir EG8 ab 01.07. zu?
Vielen Dank im Voraus!
MoinMoin:
--- Zitat von: RoyOd am 25.07.2024 08:24 ---Hallo zusammen,
ich habe am 15.07.2024 meine Ausbildung abgeschlossen und wurde somit ab dem 16.07. in EG8 eingruppiert. § 17 Abs. 4 S. 4 sagt, Beschäftigte erhalten das Entgelt rückwirkend ab 1. des Monats, in dem sie eingruppiert wurden.
Gibt es hier Unterschiede, wenn ich vorher im Ausbildungsverhältnis war?
Ich habe in meiner Gehaltsabrechnung nun anteilig Ausbildungsvergütung und anteilig die EG8 erhalten. Ist das korrekt oder steht mir EG8 ab 01.07. zu?
Vielen Dank im Voraus!
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Ja, du hattest vorher kein Arbeitsvertrag mit dem AG, deswegen gibt es das Geld nur anteilig.
Organisator:
--- Zitat von: RoyOd am 25.07.2024 08:24 ---Hallo zusammen,
ich habe am 15.07.2024 meine Ausbildung abgeschlossen und wurde somit ab dem 16.07. in EG8 eingruppiert. § 17 Abs. 4 S. 4 sagt, Beschäftigte erhalten das Entgelt rückwirkend ab 1. des Monats, in dem sie eingruppiert wurden.
Gibt es hier Unterschiede, wenn ich vorher im Ausbildungsverhältnis war?
Ich habe in meiner Gehaltsabrechnung nun anteilig Ausbildungsvergütung und anteilig die EG8 erhalten. Ist das korrekt oder steht mir EG8 ab 01.07. zu?
Vielen Dank im Voraus!
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Möchtest Du für Zeiten, in denen du noch im Ausbildungsverhältnis warst das Entgelt nach E8 erhalten?
KlammeKassen:
--- Zitat von: Organisator am 25.07.2024 09:47 ---
--- Zitat von: RoyOd am 25.07.2024 08:24 ---Hallo zusammen,
ich habe am 15.07.2024 meine Ausbildung abgeschlossen und wurde somit ab dem 16.07. in EG8 eingruppiert. § 17 Abs. 4 S. 4 sagt, Beschäftigte erhalten das Entgelt rückwirkend ab 1. des Monats, in dem sie eingruppiert wurden.
Gibt es hier Unterschiede, wenn ich vorher im Ausbildungsverhältnis war?
Ich habe in meiner Gehaltsabrechnung nun anteilig Ausbildungsvergütung und anteilig die EG8 erhalten. Ist das korrekt oder steht mir EG8 ab 01.07. zu?
Vielen Dank im Voraus!
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Möchtest Du für Zeiten, in denen du noch im Ausbildungsverhältnis warst das Entgelt nach E8 erhalten?
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Wer will das nicht? ;D
RoyOd:
--- Zitat von: Organisator am 25.07.2024 09:47 ---
--- Zitat von: RoyOd am 25.07.2024 08:24 ---Hallo zusammen,
ich habe am 15.07.2024 meine Ausbildung abgeschlossen und wurde somit ab dem 16.07. in EG8 eingruppiert. § 17 Abs. 4 S. 4 sagt, Beschäftigte erhalten das Entgelt rückwirkend ab 1. des Monats, in dem sie eingruppiert wurden.
Gibt es hier Unterschiede, wenn ich vorher im Ausbildungsverhältnis war?
Ich habe in meiner Gehaltsabrechnung nun anteilig Ausbildungsvergütung und anteilig die EG8 erhalten. Ist das korrekt oder steht mir EG8 ab 01.07. zu?
Vielen Dank im Voraus!
--- End quote ---
Möchtest Du für Zeiten, in denen du noch im Ausbildungsverhältnis warst das Entgelt nach E8 erhalten?
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Naja. Wenn ich z.B. von EG5 in EG 9a eingruppiert werde am 20.07., dann bekomme ich die 9a ja auch ab 1. des Monats gezahlt, obwohl die Tätigkeit noch gar nicht so lange ausgeübt wird.
Daher ja, möchte ich ;D
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