Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung nach Ausbildung / Beginn der Zahlung
MoinMoin:
Richtig, von der Logik nachvollziehbar, von den Wünschen erstrecht und wer nicht fragt, bleibt dumm.
;D
Organisator:
--- Zitat von: RoyOd am 25.07.2024 13:22 ---
--- Zitat von: Organisator am 25.07.2024 09:47 ---
--- Zitat von: RoyOd am 25.07.2024 08:24 ---Hallo zusammen,
ich habe am 15.07.2024 meine Ausbildung abgeschlossen und wurde somit ab dem 16.07. in EG8 eingruppiert. § 17 Abs. 4 S. 4 sagt, Beschäftigte erhalten das Entgelt rückwirkend ab 1. des Monats, in dem sie eingruppiert wurden.
Gibt es hier Unterschiede, wenn ich vorher im Ausbildungsverhältnis war?
Ich habe in meiner Gehaltsabrechnung nun anteilig Ausbildungsvergütung und anteilig die EG8 erhalten. Ist das korrekt oder steht mir EG8 ab 01.07. zu?
Vielen Dank im Voraus!
--- End quote ---
Möchtest Du für Zeiten, in denen du noch im Ausbildungsverhältnis warst das Entgelt nach E8 erhalten?
--- End quote ---
Naja. Wenn ich z.B. von EG5 in EG 9a eingruppiert werde am 20.07., dann bekomme ich die 9a ja auch ab 1. des Monats gezahlt, obwohl die Tätigkeit noch gar nicht so lange ausgeübt wird.
Daher ja, möchte ich ;D
--- End quote ---
Dann stellt sich die Frage, ob du mit deinem Begehr beim Arbeitgeber Lachen, Schulterzucken oder Schlimmeres erreichst.
VFA West:
Der Unterschied ist, dass hier kein Arbeitsverhältnis vorlag. Es ist ja im Prinzip so, als wärst du erst am 16.07. eingestellt worden. Unabhängig davon, was du vorher gemacht hast.
ike:
Welches Datum steht denn auf dem Arbeitsvertrag?
Sicher nicht der 1. des Monats.
Bitte mal nachdenken, ob Du für den Job geeignet bist.
Verwaltungsfritze:
--- Zitat von: ike am 26.07.2024 04:59 ---Welches Datum steht denn auf dem Arbeitsvertrag?
Sicher nicht der 1. des Monats.
Bitte mal nachdenken, ob Du für den Job geeignet bist.
--- End quote ---
Geht´s noch etwas überheblicher?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version