Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[Allg] KV KINDER AB 25 (Student)

(1/2) > >>

Ede65:
Hallo in die Runde,

mein Junior wird dieses Jahr 25 und fliegt daher aus der Beihilfe und meiner Krankenversicherung raus.
Eine eigene Private Krankenversicherung für ihn ist recht teuer.
In die gesetzliche KV kann er leider nicht zurück, es sei denn er unterbricht das Studium und fängt an zu arbeiten.
Jetzt die Frage
Kann er eine Teilzeitstelle annehmen die Soziakversicherungspflichtig um somit doch wieder in die gesetliche KV zu kommen, ist sowas ohne weitere möglich ?.
Wäre für Tipps, Infos sehr sehr dankbar .
Grüße in die Runde

PolareuD:
Mit 25 Jahre würde er ebenfalls aus der gesetzlichen studentischen Pflichtversicherung ausscheiden. und müsste sich freiwillig gesetzlich versichern. Wenn keine Einnahmen vorhanden sind, wäre der Mindestbeitrag fällig.

Wenn er sich als Teilzeitstudent einschreibt an der Hochschule, wäre er bei Annahme eines Arbeitsverhältnisses voll sozialversicherungspflichtig. Sofern die Vergütung oberhalb der Geringfügigkeit liegt.

So zumindest mein Kenntnisstand.

flip:
Bis 25 kann man als Student oft in einer PKV mitversichert oder in der GKV familienversichert sein.

Sofern es sich um ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule handelt ist er grundsätzlich dazu verpflichtet, sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse (KVdS - Krankenversicherung der Studenten) zu versichern.
Eine studentische Krankenversicherung ist allerdings maximal bis zu einem Alter von 37 Jahren möglich. Das hatte das Bundessozialgericht Oktober 2014 endgültig entschieden.

Wer privat krankenversichert ist und durch das Studium versicherungspflichtig wird, kann sich auf Antrag befreien lassen und privat krankenversichert bleiben. Der Befreiungsantrag muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht erfolgen. Hier gibt es ebenfalls (günstige) Tarife für Studenten.

Normalerweise gilt die Befreiung für das ganze Studium und kann während dieser Zeit nicht mehr widerrufen werden. Eine gesetzliche Versicherung ist somit normalerweise erst nach Studienende, zum Beispiel durch Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung möglich.

Ein anderes Thema wäre, was passiert, sobald man als Werkstudent arbeitet.

PolareuD:

--- Zitat von: flip am 25.07.2024 12:12 ---
Sofern es sich um ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule handelt ist er grundsätzlich dazu verpflichtet, sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse (KVdS - Krankenversicherung der Studenten) zu versichern.
Eine studentische Krankenversicherung ist allerdings maximal bis zu einem Alter von 37 Jahren möglich. Das hatte das Bundessozialgericht Oktober 2014 endgültig entschieden.


--- End quote ---

Gab es da nicht eine Begrenzung auf 14 Fachsemester?

flip:

--- Zitat von: PolareuD link=topic=123956.msg362707#msg362707 date=1721907074

Gab es da nicht eine Begrenzung auf 14 Fachsemester?
[/quote ---Ja, gab es. Ich hatte "bis zu einem Alter von 37 Jahren" nur am Rande erwähnt. Da es nicht die ursprüngliche Frage beantwortet, habe ich auch auf Details verzichtet, sonst kommt man vom hundertsten ins tausendste.
--- End quote ---

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version