Bis 25 kann man als Student oft in einer PKV mitversichert oder in der GKV familienversichert sein.
Sofern es sich um ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule handelt ist er grundsätzlich dazu verpflichtet, sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse (KVdS - Krankenversicherung der Studenten) zu versichern.
Eine studentische Krankenversicherung ist allerdings maximal bis zu einem Alter von 37 Jahren möglich. Das hatte das Bundessozialgericht Oktober 2014 endgültig entschieden.
Wer privat krankenversichert ist und durch das Studium versicherungspflichtig wird, kann sich auf Antrag befreien lassen und privat krankenversichert bleiben. Der Befreiungsantrag muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht erfolgen. Hier gibt es ebenfalls (günstige) Tarife für Studenten.
Normalerweise gilt die Befreiung für das ganze Studium und kann während dieser Zeit nicht mehr widerrufen werden. Eine gesetzliche Versicherung ist somit normalerweise erst nach Studienende, zum Beispiel durch Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung möglich.
Ein anderes Thema wäre, was passiert, sobald man als Werkstudent arbeitet.