Autor Thema: [Allg] KV KINDER AB 25 (Student)  (Read 2958 times)

Ede65

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 37
[Allg] KV KINDER AB 25 (Student)
« am: 25.07.2024 10:18 »
Hallo in die Runde,

mein Junior wird dieses Jahr 25 und fliegt daher aus der Beihilfe und meiner Krankenversicherung raus.
Eine eigene Private Krankenversicherung für ihn ist recht teuer.
In die gesetzliche KV kann er leider nicht zurück, es sei denn er unterbricht das Studium und fängt an zu arbeiten.
Jetzt die Frage
Kann er eine Teilzeitstelle annehmen die Soziakversicherungspflichtig um somit doch wieder in die gesetliche KV zu kommen, ist sowas ohne weitere möglich ?.
Wäre für Tipps, Infos sehr sehr dankbar .
Grüße in die Runde
« Last Edit: 02.08.2024 01:58 von Admin »

PolareuD

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,315
  • Bundesbeamter
Antw:KV KINDER AB 25 (Stundent)
« Antwort #1 am: 25.07.2024 11:33 »
Mit 25 Jahre würde er ebenfalls aus der gesetzlichen studentischen Pflichtversicherung ausscheiden. und müsste sich freiwillig gesetzlich versichern. Wenn keine Einnahmen vorhanden sind, wäre der Mindestbeitrag fällig.

Wenn er sich als Teilzeitstudent einschreibt an der Hochschule, wäre er bei Annahme eines Arbeitsverhältnisses voll sozialversicherungspflichtig. Sofern die Vergütung oberhalb der Geringfügigkeit liegt.

So zumindest mein Kenntnisstand.
« Last Edit: 25.07.2024 11:44 von PolareuD »

flip

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 647
  • Bundesbeamter seit 1990
Antw:KV KINDER AB 25 (Stundent)
« Antwort #2 am: 25.07.2024 12:12 »
Bis 25 kann man als Student oft in einer PKV mitversichert oder in der GKV familienversichert sein.

Sofern es sich um ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule handelt ist er grundsätzlich dazu verpflichtet, sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse (KVdS - Krankenversicherung der Studenten) zu versichern.
Eine studentische Krankenversicherung ist allerdings maximal bis zu einem Alter von 37 Jahren möglich. Das hatte das Bundessozialgericht Oktober 2014 endgültig entschieden.

Wer privat krankenversichert ist und durch das Studium versicherungspflichtig wird, kann sich auf Antrag befreien lassen und privat krankenversichert bleiben. Der Befreiungsantrag muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht erfolgen. Hier gibt es ebenfalls (günstige) Tarife für Studenten.

Normalerweise gilt die Befreiung für das ganze Studium und kann während dieser Zeit nicht mehr widerrufen werden. Eine gesetzliche Versicherung ist somit normalerweise erst nach Studienende, zum Beispiel durch Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung möglich.

Ein anderes Thema wäre, was passiert, sobald man als Werkstudent arbeitet.
« Last Edit: 25.07.2024 12:28 von flip »

PolareuD

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,315
  • Bundesbeamter
Antw:KV KINDER AB 25 (Stundent)
« Antwort #3 am: 25.07.2024 13:31 »

Sofern es sich um ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule handelt ist er grundsätzlich dazu verpflichtet, sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse (KVdS - Krankenversicherung der Studenten) zu versichern.
Eine studentische Krankenversicherung ist allerdings maximal bis zu einem Alter von 37 Jahren möglich. Das hatte das Bundessozialgericht Oktober 2014 endgültig entschieden.


Gab es da nicht eine Begrenzung auf 14 Fachsemester?

flip

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 647
  • Bundesbeamter seit 1990
Antw:KV KINDER AB 25 (Stundent)
« Antwort #4 am: 25.07.2024 17:03 »
Zitat von: PolareuD link=topic=123956.msg362707#msg362707 date=1721907074

Gab es da nicht eine Begrenzung auf 14 Fachsemester?
[/quote
Ja, gab es. Ich hatte "bis zu einem Alter von 37 Jahren" nur am Rande erwähnt. Da es nicht die ursprüngliche Frage beantwortet, habe ich auch auf Details verzichtet, sonst kommt man vom hundertsten ins tausendste.

Poincare

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 397
Antw:KV KINDER AB 25 (Stundent)
« Antwort #5 am: 26.07.2024 08:47 »
Bis 25 kann man als Student oft in einer PKV mitversichert oder in der GKV familienversichert sein.

Sofern es sich um ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule handelt ist er grundsätzlich dazu verpflichtet, sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse (KVdS - Krankenversicherung der Studenten) zu versichern.
Eine studentische Krankenversicherung ist allerdings maximal bis zu einem Alter von 37 Jahren möglich. Das hatte das Bundessozialgericht Oktober 2014 endgültig entschieden.

Wer privat krankenversichert ist und durch das Studium versicherungspflichtig wird, kann sich auf Antrag befreien lassen und privat krankenversichert bleiben. Der Befreiungsantrag muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht erfolgen. Hier gibt es ebenfalls (günstige) Tarife für Studenten.

Normalerweise gilt die Befreiung für das ganze Studium und kann während dieser Zeit nicht mehr widerrufen werden. Eine gesetzliche Versicherung ist somit normalerweise erst nach Studienende, zum Beispiel durch Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung möglich.

Ein anderes Thema wäre, was passiert, sobald man als Werkstudent arbeitet.

Also angenommen Kind ist Beihilfeberechtigt und hat PKV mit Zuschlag (ca. 600% begrenzt auf 30% durch Öffnungsaktion), und es startet mit PKV/Beihilfe ins Studium. Was passiert dann mit 25?


flip

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 647
  • Bundesbeamter seit 1990
Antw:KV KINDER AB 25 (Stundent)
« Antwort #6 am: 26.07.2024 14:00 »
Üblicherweise erlischt der Beihilfeanspruch mit dem Wegfall Kindergeld / FZ Kindsobald das 25 Lebensjahr vollendet wird. Die meisten Studenten sind bis zum 25. Lebensjahr mitversichert (in Familienversichert GKV oder eben in Beihilfe/PKV).
Danach müssen Sie eine eigene Krankenversicherung nachweisen. Regelmäßig KVdS in der GKV, solange sie keinen sozialversicherungspflichtigen Nebenjob während des Studiums haben und über diesen in der GVK versicherungspflichtig werden /sind.

Optional kann man sich auch in der PKV versichern, dann muss man das der Hochschule nachweisen.
Das ist m.E. aus verschiedenen Gründen ohne Beihilfeanspruch eher ungünstig.

Ede65

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 37
Antw:[Allg] KV KINDER AB 25 (Student)
« Antwort #7 am: 02.08.2024 10:49 »
Danke für alle Antworten.

Fakt ist jetzt
Er bleibt Student und nimmt einen Teilzeitjob (KEIN MINIJOB) an, die Beschäftigung
ist damit sozialversicherungspflichtig, der Arbeitgeber meldet ihn bei der GKV an, was auch schon
reibungslos passiert ist.

Jetzt die nächste Frage, muss ich dies bei meinem Landesamt für Finanzen melden? (wegen Familienzuschlag)
Mit 25 also ab Oktober ist er bei mir sowieso raus was den Familenzuschlag angeht, Kindergeld geht wohl auch
automatisch.
Wer weis mehr.
Grüße

flip

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 647
  • Bundesbeamter seit 1990
Antw:[Allg] KV KINDER AB 25 (Student)
« Antwort #8 am: 02.08.2024 12:03 »
Üblicherweise geht das automatisch. Falls Du Überzahlungen bekommst, dann natürlich korrigieren lassen.