Autor Thema: Eingruppierung schon in der Ausschreibung falsch?  (Read 11871 times)

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung schon in der Ausschreibung falsch?
« Antwort #30 am: 29.06.2024 11:36 »
Dann sehen die Chance besser aus, dass du deine übertarifliche Bezahlung vor Gericht verteidigen kannst.
Solange du nichts anderes Unterschreibst.

ohjeee

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Antw:Eingruppierung schon in der Ausschreibung falsch?
« Antwort #31 am: 01.07.2024 10:50 »
Gibts bei euch einen derartigen Personalüberhang in der Kinderbetreuung, dass sich der AG so etwas leisten kann?

justme

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Antw:Eingruppierung schon in der Ausschreibung falsch?
« Antwort #32 am: 02.07.2024 16:30 »
Gibts bei euch einen derartigen Personalüberhang in der Kinderbetreuung, dass sich der AG so etwas leisten kann?

nein, deshalb sucht er ja Quereinsteiger wie mich  ;)
Die für n Butterbrot und n Ei hier die Sprachförderung übernimmt.

Schreibt S3 aus, sucht (wie bereits erwähnt)
-Erfahrung im Umgang mit Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren  -- ja hab ich, bin Mutter von 2 Kindern, falls das reicht
-Teamfähigkeit und Flexibilität
-Offenheit und Freundlichkeit im Umgang mit Kindern, Eltern, Kolleginnen und Kollegen.

und bietet
"eine unbefristete Anstellung mit einer Vergütung nach TVöD-SuE in S3"

und schreibt in den Arbeitsvertrag:
"Die Beschäftigte ist in der Entgeldgruppe S3 eingruppiert.

... und möchte jetzt nur S2 zahlen. Toller Trick ... Ein Schelm wer böses denkt....


MoinMoin

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Antw:Eingruppierung schon in der Ausschreibung falsch?
« Antwort #33 am: 02.07.2024 19:18 »
Die Ausschreibung war soweit korrekt, aber missverständlich.
Denn er schreibt Tätigkeiten der s3 aus, die jedoch nicht bei jeder Person zur Eingruppierung in der S3 führt.

So weit so gut und nix schelmisches.

Aber mit dem Eintrag s3 im AV könnte man entweder eine übertarifliche Bezahlung ableiten, oder die Rechtsmeinung des AGs reininterpretieren, dass er einen in der s3 wg. sonstiger Beschäftigter eingruppiert sieht.
Letzteres könnte der AG mittels Eingruppierungfeststellungsklage feststellen lassen.

Unterm Strich hat da mutmasslich ein Personaler halt gepennt, bei der Ausstellung des AVs.

justme

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Antw:Eingruppierung schon in der Ausschreibung falsch?
« Antwort #34 am: 03.07.2024 14:21 »
Naja wenn der pennt, ist das ja nicht meine Angelegenheit. Und sollte das nicht auch Thema im Vorstellungsgespräch sein? Könnte man dem Bewerber ja mal sagen: "sorry, Sie sind keine S3, sondern eine S2"? Oder wie würde so was normalerweise laufen?

Ich weiß jetzt nicht, wie oft so etwas vorkommt.

Wie kann ich mich bein nächsten AG davor schützen, dass ihm nicht wieder einfällt, dass ich ja gar nicht qualifiziert bin? Lass ich das in den AV mit reinschreiben? So nach dem Motto: Die Beschäftigte ist in der Entgeldgruppe S3 als sonstige Beschäftigte eingruppiert"

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung schon in der Ausschreibung falsch?
« Antwort #35 am: 03.07.2024 14:34 »
Naja wenn der pennt, ist das ja nicht meine Angelegenheit. Und sollte das nicht auch Thema im Vorstellungsgespräch sein? Könnte man dem Bewerber ja mal sagen: "sorry, Sie sind keine S3, sondern eine S2"? Oder wie würde so was normalerweise laufen?
Bei uns durchaus.
Aber bei uns gibt es auch durchaus Bewerber die Fragen: "Ich habe nicht die formale Qualifikation, werden ich von ihnen als sB angesehen?" oder "wie werde ich konkret bezahlt mit welchen Tätigkeiten?".
Zitat
Ich weiß jetzt nicht, wie oft so etwas vorkommt.
Zu oft, bei der Qualität der Personaler, den AN kann man es eher weniger vorwerfen, weil sie noch ahnungslose sind, obwohl sie natürlich eine Mitschuld haben, denn sie unterschreiben schließlich.
Zitat
Wie kann ich mich bein nächsten AG davor schützen, dass ihm nicht wieder einfällt, dass ich ja gar nicht qualifiziert bin?
Überspitzt gesagt: Selber wissen auf was für einen Vertrag man sich da einlässt. Selber verstehen was in dem TV-Vertrag drin steht den man unterschreibt, denn es sind immer zwei die was unterschreiben.
Selber die Regeln der Bezahlung im Vorstellungsgespräch oder spätestens nach Zusage, vor Unterschrift klären.

Zitat
Lass ich das in den AV mit reinschreiben? So nach dem Motto: Die Beschäftigte ist in der Entgeltdgruppe S3 als sonstige Beschäftigte eingruppiert"
Jaein, weil das nur formal wohl nur deklaratorische Wirkung hätte.
So etwas wie: "Dem Beschäftigten werden Tätigkeiten der S3 übertragen, er wird als sonstige Beschäftigte der S3 anerkannt". Fühlt sich gerichtsfester an.

justme

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Antw:Eingruppierung schon in der Ausschreibung falsch?
« Antwort #36 am: 03.07.2024 14:47 »
Naja wenn der pennt, ist das ja nicht meine Angelegenheit. Und sollte das nicht auch Thema im Vorstellungsgespräch sein? Könnte man dem Bewerber ja mal sagen: "sorry, Sie sind keine S3, sondern eine S2"? Oder wie würde so was normalerweise laufen?
Bei uns durchaus.
Aber bei uns gibt es auch durchaus Bewerber die Fragen: "Ich habe nicht die formale Qualifikation, werden ich von ihnen als sB angesehen?" oder "wie werde ich konkret bezahlt mit welchen Tätigkeiten?".
Zitat
Ich weiß jetzt nicht, wie oft so etwas vorkommt.
Zu oft, bei der Qualität der Personaler, den AN kann man es eher weniger vorwerfen, weil sie noch ahnungslose sind, obwohl sie natürlich eine Mitschuld haben, denn sie unterschreiben schließlich.
Zitat
Wie kann ich mich bein nächsten AG davor schützen, dass ihm nicht wieder einfällt, dass ich ja gar nicht qualifiziert bin?
Überspitzt gesagt: Selber wissen auf was für einen Vertrag man sich da einlässt. Selber verstehen was in dem TV-Vertrag drin steht den man unterschreibt, denn es sind immer zwei die was unterschreiben.
Selber die Regeln der Bezahlung im Vorstellungsgespräch oder spätestens nach Zusage, vor Unterschrift klären.

Zitat
Lass ich das in den AV mit reinschreiben? So nach dem Motto: Die Beschäftigte ist in der Entgeltdgruppe S3 als sonstige Beschäftigte eingruppiert"
Jaein, weil das nur formal wohl nur deklaratorische Wirkung hätte.
So etwas wie: "Dem Beschäftigten werden Tätigkeiten der S3 übertragen, er wird als sonstige Beschäftigte der S3 anerkannt". Fühlt sich gerichtsfester an.


Und wenn man dem Profil aus dem Ausschreibungstext (wie bereits erwähnt) voll und ganz entspricht, fragt man gar nicht nach.

Und noch blöder, wenn man aus der freien Wirtschaft kommt, ist das was im AV steht bindend. Wenn ich ein Auto kaufe, ist der Betrag im KV ja auch nicht deklatorisch. Wer kommt da schon drauf? Wie Du sagst ... bin ich da eine Ahnungslose  ::)

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung schon in der Ausschreibung falsch?
« Antwort #37 am: 03.07.2024 15:38 »
Und wenn man dem Profil aus dem Ausschreibungstext (wie bereits erwähnt) voll und ganz entspricht, fragt man gar nicht nach.

Und noch blöder, wenn man aus der freien Wirtschaft kommt, ist das was im AV steht bindend. Wenn ich ein Auto kaufe, ist der Betrag im KV ja auch nicht deklatorisch.
Tja, du hast aber nicht im AV unterschrieben, das du nach S3 bezahlt wirst, sondern das du nach S3 eingruppiert wirst.
Doof und missverständlich. Aber vor Gericht könnte man da was drehen.

Was freie Wirtschaft angeht:
Wenn also beim Autokauf steht, das Auto wird nach Schwackeliste 5T€ kosten, dann heißt das nicht, dass der Kaufpreis 5T€ ist.
Oder du Kaufst ein Auto, kostet 5T€
Aber in der mit unterschrieben AGB steht, Überführungskosten 400€
also ist dein Preis 5400€.
Du hast halt eine AGB (ups nennt sich Tarifvertrag) mitunterschrieben.
Zitat
Wer kommt da schon drauf? Wie Du sagst ... bin ich da eine Ahnungslose  ::)
Tja, wie immer auch beim Autokauf oder beim Av unterschrieben, man lernt durch leben.



Aber ich verstehe dein Problem nicht:
Die wollen ihren Fehler durch Vertragsänderung ausbügeln, du bist nicht mehr in der Probezeit.
Also aussitzen und wenn die eigenmächtig die Zahlung ändern, dann Klage.

UNameIT

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Antw:Eingruppierung schon in der Ausschreibung falsch?
« Antwort #38 am: 24.07.2024 10:07 »
Naja wenn der pennt, ist das ja nicht meine Angelegenheit. Und sollte das nicht auch Thema im Vorstellungsgespräch sein? Könnte man dem Bewerber ja mal sagen: "sorry, Sie sind keine S3, sondern eine S2"? Oder wie würde so was normalerweise laufen?
Bei uns durchaus.
Aber bei uns gibt es auch durchaus Bewerber die Fragen: "Ich habe nicht die formale Qualifikation, werden ich von ihnen als sB angesehen?" oder "wie werde ich konkret bezahlt mit welchen Tätigkeiten?".
Zitat
Ich weiß jetzt nicht, wie oft so etwas vorkommt.
Zu oft, bei der Qualität der Personaler, den AN kann man es eher weniger vorwerfen, weil sie noch ahnungslose sind, obwohl sie natürlich eine Mitschuld haben, denn sie unterschreiben schließlich.
Zitat
Wie kann ich mich bein nächsten AG davor schützen, dass ihm nicht wieder einfällt, dass ich ja gar nicht qualifiziert bin?
Überspitzt gesagt: Selber wissen auf was für einen Vertrag man sich da einlässt. Selber verstehen was in dem TV-Vertrag drin steht den man unterschreibt, denn es sind immer zwei die was unterschreiben.
Selber die Regeln der Bezahlung im Vorstellungsgespräch oder spätestens nach Zusage, vor Unterschrift klären.

Zitat
Lass ich das in den AV mit reinschreiben? So nach dem Motto: Die Beschäftigte ist in der Entgeltdgruppe S3 als sonstige Beschäftigte eingruppiert"
Jaein, weil das nur formal wohl nur deklaratorische Wirkung hätte.
So etwas wie: "Dem Beschäftigten werden Tätigkeiten der S3 übertragen, er wird als sonstige Beschäftigte der S3 anerkannt". Fühlt sich gerichtsfester an.


Und wenn man dem Profil aus dem Ausschreibungstext (wie bereits erwähnt) voll und ganz entspricht, fragt man gar nicht nach.

Und noch blöder, wenn man aus der freien Wirtschaft kommt, ist das was im AV steht bindend. Wenn ich ein Auto kaufe, ist der Betrag im KV ja auch nicht deklatorisch. Wer kommt da schon drauf? Wie Du sagst ... bin ich da eine Ahnungslose  ::)

Wie sieht deine Rechtsschutz aus? Ich würde es auf jedenfall auf die Änderungskündigung ankommen lassen. Bist du verbeamtet oder Tarifbeschäftigt? 


Organisator

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Antw:Eingruppierung schon in der Ausschreibung falsch?
« Antwort #39 am: 24.07.2024 11:06 »
Wie sieht deine Rechtsschutz aus? Ich würde es auf jedenfall auf die Änderungskündigung ankommen lassen. Bist du verbeamtet oder Tarifbeschäftigt?

Beamte und Änderungskündigung?

UNameIT

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Antw:Eingruppierung schon in der Ausschreibung falsch?
« Antwort #40 am: 24.07.2024 13:41 »
Wie sieht deine Rechtsschutz aus? Ich würde es auf jedenfall auf die Änderungskündigung ankommen lassen. Bist du verbeamtet oder Tarifbeschäftigt?

Beamte und Änderungskündigung?

Stimmt  ;D da hab ich nicht nachgedacht  :o

Fragmon

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Antw:Eingruppierung schon in der Ausschreibung falsch?
« Antwort #41 am: 25.07.2024 12:55 »
Ich glaube nicht das es einer Änderungskündigung bedarf, da es keine Herabgruppierung ist sondern eine korrigierende Eingruppierung rückwirkend zu Beginn des Arbeitsverhältnisses.