Insgesamt lässt sich feststellen, dass die geplanten Maßnahmen keinen entscheidenden Fortschritt bei der Modernisierung und Attraktivitätssteigerung des Beamtentums in Nordrhein-Westfalen darstellen.
Besonders die Übergangsregelung empfinde ich als problematisch, insbesondere für die Beamten, die sich bereits seit drei Jahren in der Probezeit bewähren, aber erst nach einem Jahr im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ihre erste Beförderung erhalten. Hier stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit, da nicht nachvollziehbar ist, warum Beamte, die sich aktuell in der Probezeit befinden, nicht ebenfalls von der Aufhebung der Beförderungssperre profitieren sollten.