@MoinMoin ;
Die Tätigkeiten übe ich seit 24.04.2024 vollumfänglich aus.
Ausüben und vom AG übertragen bekommen, sind 2 paar Schuhe.
Wenn du sie übertragen bekommen hast und sie dann auch ausübst, dann bist du seit dem 24.4. in der EG7, denn damit hast du der Tätigkeitszuweisung zugestimmt.
Der Rest ist Tarifautomatik (Man
ist aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert, nicht aufgrund irgendwelcher Wünsche )
Der Kollege ist mit Überstunden und Urlaub ab da ausgeschieden, der Rentenbeginn ist der 01.06.2024.
Ich habe der Höhergruppierung bisher nicht zugestimmt, erst ab 01.04.2025 nach dem Stufenaufstieg
Dafür hättest du der Tätigkeitszuweisung ablehnen und das entsprechende ausüben der Tätigkeiten unterlassen müssen.
Ist nicht gewollt.
Nach einen PR-Gespräch gestern, kann man die bisher 28 Monate der Stufenlaufzeit anrechnen und dann ab April in der EG7/4 steigen. Natürlich Schriftlich als Nebenabrede im Änderungsvertrag vereinbart.
Ist so ein Vorgehen tariflich möglich???
Wüsste nicht wie, aber übertariflich geht theoretisch alles, so what.
Z.b. kann man feststellen, dass du noch nicht die Tätigkeiten übertragen bekommen hast, du machst sie einfach, (Was theoretisch ein Arbeitsrechtliches Vergehen darstellen könnte und abgemahnt werden könnte, aber wo kein K da kein K) und dann ups überträgt man sie dir zu dem gewünschtem Zeitpunkt.