Wenn es keine Abordnung oder wechselnder Arbeitsort ist, sondern eine Dienstreise, dann muss es auch einen Dienstreiseantrag geben oder eine Dauergenehmigung.
Wenn es eine Dienstreise ist, dann ist die Frage gibt es eine DV, die bessere Regelungen hat als das, was im TVöD steht.
Dann ist die Frage, ob die DR am Standort Nürnberg beginnt oder zuhause, dass wäre der Genehmigung zu entnehmen.
Ansonsten einfach mal im TVöD einen Blick reinwerfen:
(9.1) 1Bei Dienstreisen gilt nur die Zeit der dienstlichen Inanspruchnahme am auswärtigen Geschäftsort als Arbeitszeit. 2Für jeden Tag einschließlich der Reisetage
wird jedoch mindestens die auf ihn entfallende regelmäßige, durchschnittliche
oder dienstplanmäßige Arbeitszeit berücksichtigt, wenn diese bei Nichtberücksichtigung der Reisezeit nicht erreicht würde. 3Überschreiten nicht anrechenbare
Reisezeiten insgesamt 15 Stunden im Monat, so werden auf Antrag 25 v.H. dieser überschreitenden Zeiten bei fester Arbeitszeit als Freizeitausgleich gewährt
und bei gleitender Arbeitszeit im Rahmen der jeweils geltenden Vorschriften auf
die Arbeitszeit angerechnet. 4Der besonderen Situation von Teilzeitbeschäftigten
ist Rechnung zu tragen. 5Soweit Einrichtungen in privater Rechtsform oder andere Arbeitgeber nach eigenen Grundsätzen verfahren, sind diese abweichend
von den Sätzen 1 bis 4 maßgeben
Bei 3 Tagen Ansbach die Woche sind wären das 6h nicht angerechnete Dienstzeiten, da sollte die 15h Grenze überschritten werden, dh die entsprechenden 25% könnten da gutgeschrieben werden.
Auch Verpflegungsmehraufwände dürften da anfallen, da 8 h überschritten wird.
Flips 4h Tipp ist natürlich denkbar, dass müsste aber der Ag so bestimmen, denn man kann idR nicht einfach bei DR bestimmen wie und wann man seine DR macht.
Und in der Tat, wenn du eine DR mit Auto genehmigt bekommen würdest, dann würde die Fahrtzeit Arbeitszeit sein, so verstehe ich zumindest die Gerichtsbarkeit.
Wenn also dein AG so dumm war, dir einen festen Arbeitsort in den AV zu scheiben ohne einer Klausel, dass der sich temporär ändern kann oder er es versäumte, deine Ansbach Zeiten als Abordnung (was das normalste Vorgang der Welt und die logische Vorgehensweise wäre) umzusetzen.
Dann hast du nun das Problem, dass du DR machst ohne Genehmigung
Und dein Vorgesetzter eine "Abordnung" angewiesen hat, ohne Abordnung.
Am besten wendet man sich damit dann an die Personalstelle, denn der VG hat uU keine Ahnung, was er da tut oder behauptet.