Autor Thema: Ab wann Zählt eine reise an einen anderen Arbeits ort als dienstreise?  (Read 2970 times)

GermanIT

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Hallo Miteinander,

ich wurde vor kurzen beim Bezirk Mittelfranken Eingestellt, in meinen Vertrag ist der arbeitsort Nürnberg angegeben, allerdings muss ich für die Einarbeitung 3 tage die Woche nach Ansbach fahren, was eine stunde länger dauert als nur nach nürnberg in die arbeit.

auf Anfrage bei meinen Vorgesetzten ob die Reise von Nürnberg Nach ansbach als dienstreise Zählt habe ich ein Nein als Antwort erhalten, mit der begründung das ich ja nicht in Nürnberg bei der Arbeit vorbeischaue, sondern direkt nach ansbach von nürnberg aus Fahre.

Kann mir Jemand mit etwas mehr erfahrung sagen ab wann für mich eine reise an einen anderen Arbeits Ort als dienstreise zählt?

flip

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Natürlich ist das eine Dienstreise. Jede Tätigkeit außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstelle ist eine Dienstreise.
Bei uns benötigt man dafür immer eine Genehmigung, sogar der Außendienst hat eine (pauschale) Genehmigung.

Reisezeiten gelten nicht als Arbeitszeiten, es sei denn, dass während der Reisezeiten vorgeschriebener Dienst zu verrichten ist.

Worum gehts dir genau?

MaLa

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Dienstreise: Als Dienstreise gelten Reisetätigkeiten, die aus beruflichen Gründen unternommen werden. Hierbei verrichtet der Arbeitnehmer vorübergehend Tätigkeiten außerhalb der eigentlichen Arbeitsstätte.

Kosten für eine Dienstreise: Die Kosten für den Reiseaufwand, also beispielsweise Übernachtungen und Fahrtkosten, erstattet der Arbeitgeber in der Regel zurück.

Arbeitszeit auf Dienstreise: Meist gilt die übliche Arbeitszeit auch am Ort der Dienstreise. Bei Reisen mit Flugzeug oder Bahn muss einzeln geklärt werden, ob die Reisezeit als Arbeitszeit gilt. Bei Autofahrten ist die Zeit der Fahrt in den meisten Fällen als Arbeitszeit anzurechnen, da während der Fahrt keine privaten Tätigkeiten verrichtet werden können. In jedem Fall müssen die Vorgaben des Arbeitszeitengesetzes eingehalten werden.

Gewerbler

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Das klingt aber doch so, dass du von der Dienststelle Nürnberg zur Dienststelle in Ansbach fährst, möglicherweise auch mit einem Dienstwagen. Nach meinem Verständnis wäre das ein klassischer Dienstgang, d.h. Arbeitszeit läuft weiter, Kosten trägt ohnehin das Amt. Wenn du mit privatem Auto fährst oder extra ein Zugticket kaufst oder so, müsste das abgerechnet werden können (oder die Dienststelle besorgt das Ticket und bezahlt es).
Tagegeld gibts dafür nach meinem Verständnis der geschilderten Situation nicht unbedingt.

Schokokeks

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Über die tägliche Arbeitszeit hinausgehende Wegezeit ist keine zu vergütende Dienstreise (Arbeitszeit), wenn an diesen 3 Tagen Arbeitsbeginn und Ende in Ansbach ist.

Wenn es im Monat mehr als 15 Stunden sind, dann können auf Antrag 1/4 der Stunden aufs Mehrarbeitskonto für den Freizeitausgleich "gebucht" werden
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

MoinMoin

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Ich denke wenn er für die Zeiten dorthin abgeordnet ist, dann ist es weder Dienstgang noch Dienstreise.
Oder?

flip

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Die Anreise zu Beginn und die Abreise am Ende sind eine Dienstreise. Für 1- und 2-tägige Abordnungen steht für die gesamte Dauer der Abwesenheit von der Wohnung oder bisherigen Dienststätte Reisekostenvergütung zu.
Leider wissen wir nicht, was der OP genau wissen will. Hier gibt es viel Konstellationen und kann viel spekuliert werden.
Ich jedenfalls würde nie ohne Dienstreise-Genehmigung Dienstgeschäfte außerhalb wahrnehmen.

Gewerbler

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Ich denke wenn er für die Zeiten dorthin abgeordnet ist, dann ist es weder Dienstgang noch Dienstreise.
Oder?

Das würde ich auch so sehen.

Dann wäre es -  je nach Konstellation mit dem Wohnort - evtl. aber möglich, dass stattdessen Trennungsgeld zusteht. Da gibt es dann (zumindest in BW) die Möglichkeit mit Verbleib am Dienstort oder täglicher Rückkehr. Müsste man jetzt ins Bayerische Reisekostengesetz schauen, wie es da geregelt ist...

GermanIT

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Hallo, danke für die Antworten. Ich muss meine Frage nochmals präzisieren. Mir geht es um die Zeiterfassung. Nach Nürnberg ins Büro benötige ich i.d.R. 45 Minuten mit den Öffis. Nach Ansbach kommen nochmal 1 Stunde Fahrtzeit einfach hinzu, d.h. ich bin pro Tag 3,5 Stunden unterwegs plus Arbeitszeit und Pausen, also in Summe ca. 13 Stunden. Da mein regelmäßiger Arbeitsplatz Nürnberg ist, würde ich die 2 Stunden zusätzliche Fahrtzeit als Arbeitszeit verstehen, kenne aber die Regelung im ÖTV nicht.

flip

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Wie bereits erwähnt: Reisezeiten gelten nicht als Arbeitszeiten, es sei denn, dass während der Reisezeiten vorgeschriebener Dienst zu verrichten ist.
Die günstigste Lösung für Dich wäre während der regulären Arbeitszeit anzureisen und nach 4 Stunden (oder weniger) wieder zu gehen. In diesem Fall würde dir deine regelmäßige Arbeitszeit als abgeleistet anerkannt.

Sofern du inklusive Reisezeit über 8 Stunden kommst stehen Dir 14€ Verpflegungsmehraufwand zu.
Fahrtkosten werden ebenso erstattet, Bahnticket bzw. PKW 25 ct/km ohne Vorliegen triftiger Gründe.
In jedem Fall Dienstreise vorab beantragen und genehmigen lassen!

Zitat
TVöD BT-V§ 44
Reise- und Umzugskosten, Trennungsgeld
Für die Erstattung von Reise- und Umzugskosten sowie Trennungsgeld finden die für die Beamtinnen und Beamten jeweils geltenden Bestimmungen entspre­chende Anwendung.
1 Bei Dienstreisen gilt nur die Zeit der dienstlichen Inanspruchnahme am aus­wärtigen Geschäftsort als Arbeitszeit.
2 Für jeden Tag einschließlich der Reise­tage wird jedoch mindestens die auf ihn entfallende regelmäßige, durchschnittli­che oder dienstplanmäßige Arbeitszeit berücksichtigt, wenn diese bei Nichtbe­rücksichtigung der Reisezeit nicht erreicht würde.
3 Überschreiten nicht anre­chenbare Reisezeiten insgesamt 15 Stunden im Monat, so werden auf Antrag 25 v. H. dieser überschreitenden Zeiten bei fester Arbeitszeit als Freizeitaus­gleich gewährt und bei gleitender Arbeitszeit im Rahmen der jeweils geltenden Vorschriften auf die Arbeitszeit angerechnet.


MoinMoin

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Wenn es keine Abordnung oder wechselnder Arbeitsort ist, sondern eine Dienstreise, dann muss es auch einen Dienstreiseantrag geben oder eine Dauergenehmigung.
Wenn es eine Dienstreise ist, dann ist die Frage gibt es eine DV, die bessere Regelungen hat als das, was im TVöD steht.
Dann ist die Frage, ob die DR am Standort Nürnberg beginnt oder zuhause, dass wäre der Genehmigung zu entnehmen.

Ansonsten einfach mal im TVöD einen Blick reinwerfen:
(9.1) 1Bei Dienstreisen gilt nur die Zeit der dienstlichen Inanspruchnahme am auswärtigen Geschäftsort als Arbeitszeit. 2Für jeden Tag einschließlich der Reisetage
wird jedoch mindestens die auf ihn entfallende regelmäßige, durchschnittliche
oder dienstplanmäßige Arbeitszeit berücksichtigt, wenn diese bei Nichtberücksichtigung der Reisezeit nicht erreicht würde. 3Überschreiten nicht anrechenbare
Reisezeiten insgesamt 15 Stunden im Monat, so werden auf Antrag 25 v.H. dieser überschreitenden Zeiten bei fester Arbeitszeit als Freizeitausgleich gewährt
und bei gleitender Arbeitszeit im Rahmen der jeweils geltenden Vorschriften auf
die Arbeitszeit angerechnet. 4Der besonderen Situation von Teilzeitbeschäftigten
ist Rechnung zu tragen. 5Soweit Einrichtungen in privater Rechtsform oder andere Arbeitgeber nach eigenen Grundsätzen verfahren, sind diese abweichend
von den Sätzen 1 bis 4 maßgeben


Bei 3 Tagen Ansbach die Woche sind wären das 6h nicht angerechnete Dienstzeiten, da sollte die 15h Grenze überschritten werden, dh die entsprechenden 25% könnten da gutgeschrieben werden.
Auch Verpflegungsmehraufwände dürften da anfallen, da 8 h überschritten wird.


Flips 4h Tipp ist natürlich denkbar, dass müsste aber der Ag so bestimmen, denn man kann idR nicht einfach bei DR bestimmen wie und wann man seine DR macht.
Und in der Tat, wenn du eine DR mit Auto genehmigt bekommen würdest, dann würde die Fahrtzeit Arbeitszeit sein, so verstehe ich zumindest die Gerichtsbarkeit.

Wenn also dein AG so dumm war, dir einen festen Arbeitsort in den AV zu scheiben ohne einer Klausel, dass der sich temporär ändern kann oder er es versäumte, deine Ansbach Zeiten als Abordnung (was das normalste Vorgang der Welt und die logische Vorgehensweise wäre) umzusetzen.
Dann hast du nun das Problem, dass du DR machst ohne Genehmigung
Und dein Vorgesetzter eine "Abordnung" angewiesen hat, ohne Abordnung.

Am besten wendet man sich damit dann an die Personalstelle, denn der VG hat uU keine Ahnung, was er da tut oder behauptet.
« Last Edit: 30.07.2024 07:09 von MoinMoin »