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Arbeitszeitenregelung

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MoinMoin:
ihr durftet früher gehen und habt dann durch früher kommen die Fehlzeit ausgeglichen, korrekt?
Also  eine gewisse Gleitzeit.
Und diese Variabilität soll jetzt gestrichen werden.

Oder habt ihr dann trotzdem die Zeit gut geschrieben bekommen?

Luigina2102:
Ja, im Grunde genommen Gleitzeit. Das ist jetzt nicht mehr. Wir dürfen nicht mehr früher kommen. Geht eine Veranstaltung aber länger, müssen wir (trotz festem Dienstplan) länger bleiben

MoinMoin:

--- Zitat von: Luigina2102 am 27.07.2024 07:30 ---Ja, im Grunde genommen Gleitzeit. Das ist jetzt nicht mehr. Wir dürfen nicht mehr früher kommen. Geht eine Veranstaltung aber länger, müssen wir (trotz festem Dienstplan) länger bleiben

--- End quote ---
Also werden dann Überstunden angeordnet?
Denn Dienstplan ist Dienstplan.
Wie werden diese Mehrarbeitsstunden abgegolten?

Luigina2102:
Wir haben ein Guthabenkonto und können dann mal frei nehmen.
Es geht mir in erster Linie auch nicht um die Überstunden, die hatten wir immer schon. Es geht einfach um das Unflexible, trotz Gleitzeit und dass wir jetzt halt da sitzen müssen, obwohl nix mehr zu tun ist.

MoinMoin:

--- Zitat von: Luigina2102 am 27.07.2024 09:02 ---Wir haben ein Guthabenkonto und können dann mal frei nehmen.
Es geht mir in erster Linie auch nicht um die Überstunden, die hatten wir immer schon. Es geht einfach um das Unflexible, trotz Gleitzeit und dass wir jetzt halt da sitzen müssen, obwohl nix mehr zu tun ist.

--- End quote ---
Das ist halt Dumm vom AG, aber nicht änderbar.

Nehmt ein Gutes Buch/Podcast zwecks Weiterbildung mit, ihr werdet dann halt fürs dumme Rumsitzen bezahlt, so what?

Aber wenn er so Dumm ist, dann stellt euch auch Dumm und geht nach Dienstplan Ende, wenn die Überstunden nicht angeordnet werden und korrekt als Überstunden verbucht werden.

Guckst Du TVL

(7) Überstunden sind die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 6 Absatz 1) für die Woche dienstplanmäßig beziehungsweise betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden.

Und wenn es dann Überstunden sind, dann gilt:

1Beschäftigte erhalten neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzuschläge. 2Die Zeitzuschläge betragen - auch bei Teilzeitbeschäftigten - je
Stunde
a) für Überstunden
- in den Entgeltgruppen 1 bis 9b 30 v.H.,
- in den Entgeltgruppen 10 bis 15 15 v.H.,

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