In der öffentlichen Verwaltung ist es mit gesundem Menschenverstand bekanntlich oft nicht sehr weit her, aber dennoch sollte man ja annehmen dürfen, dass sich irgendjemand etwas dabei gedacht hat, als er die bislang geduldete Gleitzeitpraxis zur Disposition gestellt und im Ergebnis untersagt hat. Somit müsste es auch möglich sein, über unterschiedliche Kanäle an diese Erklärung heranzukommen, auch ohne Rechtsanspruch darauf. Wenn man als Betroffener nun entweder selbst auf kurzem Weg oder auch durch den Personalrat an die Entscheider herantritt, also z.B. an den Leiter des Personaldezernates, dann werden diese doch höchstwahrscheinlich nicht antworten: "Ja, stimmt, wir haben das so entschieden, aber zu den Gründen möchten wir nichts sagen, das müssen wir auch nicht."