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Wie gestaltet sich die Übernahme nach der Ausbildung zur Verwaltungsfachangestel

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Nope:
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Übernahme nach der Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.

Ist es von Behörde zu Behörde unterschiedlich, wie sich die Übernahme nach der Ausbildung gestaltet? Soweit ich verstanden habe, müsste ich (freie Stadtverwaltung mit ca. 2000 MA)  mich im dritten Ausbildungsjahr ab Januar auf die intern ausgeschriebenen Stellen bewerben. Falls es nicht klappt, werde ich für ein Jahr übernommen und muss erneut schauen, dass ich mich auf interne Stellenanzeigen bewerbe.
Falls da wieder nichts klappt, werde ich nicht übernommen. Auch steht bei mir im Ausbildungsleitfaden, dass falls man die Abschlussprüfung wiederholen muss, man nicht übernommen wird, auch nicht für ein Jahr.
Falls man nicht übernommen wird oder die Verwaltung wechseln will, wie stehen die Chancen, eine neue Arbeitsstelle zu finden? In vielen früheren Beiträgen habe ich gelesen, dass Verwaltungsfachangestellte über den Bedarf ausgebildet werden und es wenig offene Stellen gibt.

Läuft es in allen Behörden so ab? Irgendwie habe ich den Eindruck (Erzählungen einer Bekannten, Internet), dass sich vieles bei Kreisverwaltungen unkomplizierter gestaltet (Bewerbung ohne Einstellungstest, Übernahme ohne erneutes Bewerben nach der Ausbildung, etc.).

Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus für eure Antworten!

TVOEDAnwender:
Das kann der AG gestalten wie er will, also ob er eine Bewerbung wünscht oder die Übernahme "einfach so" auf einen freien Arbeitsplatz erfolgt. Auch gibt es bei der Übernahme keinerlei Anspruch auf eine bestimmte Entgeltgruppe oder Tätigkeit. Denkbar wäre sogar eine Übernahme in eine Tätigkeit,  welche keine Ausbildung erfordert.
Sollte "über Bedarf" ausgebildet worden sein, gibt es nach Paragraph 16a TVAöD keinen Übernahmeanspruch.
Bei mehreren tausend Kommunen in der BRD kann man zu deinen sonstigen Fragen keine konkreten Antworten geben.
Im Rheinland zB würdest du mit einem Fingerschnipp als ausgebildetete Verwaltungsfachangestellte eine Stelle finden.
Service.Bund.de zeigt Stand heute beim Suchwort Verwaltungsfachangestellte und den Suchoptionen "50 km Rund um Köln" alleine 130 (!) offene Stellen an. In Struktur schwächeren Regionen sieht es vielleicht anders aus.

MoinMoin:
Gab oder gibt es eigentlich nicht einige Tarifabschlüsse, die da den AG bzgl. verfahren und ob Übernahmen einschränkten?

TVOEDAnwender:
Nur wenn betrieblicher Bedarf besteht, ist nach Paragraph 16a TVAöD eine (zunächst befristete) Übernahme vorgesehen. Das Verfahren ist jedoch nicht vorgegeben.

TVOEDAnwender:

--- Zitat von: TVOEDAnwender am 27.07.2024 19:45 ---Nur wenn betrieblicher Bedarf besteht, ist nach Paragraph 16a TVAöD eine (zunächst befristete) Übernahme vorgesehen. Das Verfahren ist jedoch nicht vorgegeben.

--- End quote ---

Es muss nach 16a nur eine ausbildungsadäquate Tätigkeit sein. Beim VfA wird dies eine Tätigkeit mind. Entsprechend eg 5 FG. 1 sein. Aber welche Tätigkeit es konkret ist, kann der Arbeitgeber bestimmen.

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