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Beförderung zur Stellvertretung – Verhandelung

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Frangere:
Hallo zusammen,

ich bin aktuell in einer bayerischen Kommune in E11 Stufe 3 eingruppiert und bin vollzeitbeschäftigter MA eines Teams. Unsere Abteilung besteht aus 4 Personen (1x Leitung E13, 1x Stellvertretung Teilzeit E11, 2 MA E11 (davon 1MA Teilzeit).

Ende des Jahres wird die Stellvertretung der Abteilung aufhören und entsprechend muss eine neue Stellvertretung gefunden werden. Da ich seit Jahren die einzige Vollzeitkraft mit der Leitung bin und meine Leistungen dies rechtfertigen, soll ich die Stellvertretung zum kommenden Jahr werden. Zudem habe ich in den vergangenen Jahren schon Stellvertretungsaufgaben übernommen. Aufgrund der Personalkonsolidierung in der Kommune wird die Stelle der ehemaligen Vertretung zudem nicht nachbesetzt. Das Team wird also nur noch aus 3 Personen bestehen.

Nun zu meinem Anliegen: Da ich mittel- bis langfristig nicht plane, die Führungsposition zu übernehmen, sehe ich keinen Mehrwert in der ''Beförderung''. Sollte die Leitung in den kommenden Jahren mal in Elternzeit gehen, hätte ich als offizielle Stellvertretung deutlich mehr Verantwortung, Termine & Arbeit, welche dann zudem weniger fachspezifisch wäre.

Gibt es die Möglichkeit, eine Zulage zu verhandeln? Wenn ja, wie viel wären realistisch? Ich würde außerdem ab September 2025 in Stufe 4 aufsteigen. Ist es evtl. realistisch zu verhandeln, dass man direkt in Stufe 5 aufsteigt?

Viele Grüße vom bisher stillen Mitleser
Frangere  :)

KlammeKassen:
So tolle Konstellationen gibt es bei uns auch. Haben zum Beispiel im Bauamt und Umweltamt einige Ingenieure (EG11). Die stellvertretene Abteilungsleitung soll auch Ing oder so sein, bekommt bei uns im Haus aber standardgemäß EG11/A12.
Man kann sich vorstellen, wie begehrt diese Stellen sind... null.

Normalerweise müsste man die Aufgabenbeschreibung dann etwas umstricken, damit sich Tätigkeiten ergeben, die eine EG12 rechtfertigen.

Frangere:
Danke für deine Rückmeldung. Stufenhebung stelle ich mir eher unrealistisch vor, da diese aktuell in dem ganzen Fachbereich zurückgehalten werden (ähnlich wie Nachbesetzungen).

Daher würde ich vermuten, dass eine Verkürzung der Stufenlaufzeit am ehesten noch möglich ist. Vielleicht hast du / jemand Erfahrungswerte, wie viele Jahre da so realistisch sind? 2-3 Jahre wären grundsätzlich schon attraktiv  ;D

Tagelöhner:
Ich würde mir das ebenfalls nur "aufladen" wenn es entsprechend vernünftig honoriert wird. Also nutze die etwas prekäre Situation zum Nachteil des AG und verhandele. Mich würde es aber nicht wundern, wenn sich dein AG nicht bewegt und die Stelle notfalls sogar unbesetzt lässt oder prüft, inwiefern eine Übertragung bereits vom Weisungsrecht gedeckt ist, ohne Anpassungen an der Entgeltgruppe vornehmen zu müssen. Dass Deine Kommune bereits Sparzwängen unterliegt, ist insgesamt natürlich nicht förderlich.

MoinMoin:

--- Zitat von: Frangere am 27.07.2024 15:49 ---Danke für deine Rückmeldung. Stufenhebung stelle ich mir eher unrealistisch vor, da diese aktuell in dem ganzen Fachbereich zurückgehalten werden (ähnlich wie Nachbesetzungen).

Daher würde ich vermuten, dass eine Verkürzung der Stufenlaufzeit am ehesten noch möglich ist. Vielleicht hast du / jemand Erfahrungswerte, wie viele Jahre da so realistisch sind? 2-3 Jahre wären grundsätzlich schon attraktiv  ;D

--- End quote ---
Also eine Verkürzung nach §17.2 wird von den meisten AGs erst nach der hälfte der Stufenlaufzeit angedacht, sofern sie dieses Mittel überhaupt nutzen.

Aber warum sollte ein AG verhandeln, wenn du nicht wechsel willlig bist, denn solange die Vertreter Tätigkeiten nicht zu einer Höhergruppierung führen kann er sie anweisen und du kuckst in die Röhre.

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